Der Aufsichtsrat ist ein Organ des Unternehmens und setzt sich je zur Hälfte aus Vertretern des Anteilseigners (Mitglieder des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung) und Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Anteilseignervertreter werden in den Aufsichtsrat entsandt (per Beschluss des Magistrats). Die Arbeitnehmervertreter, diese Gruppe besteht aus Vertretern der Gewerkschaften, Mitarbeitern der VGF und einem Vertreter der leitenden Angestellten der VGF, wird von den Mitarbeitern der VGF gewählt. Der Aufsichtsrat übernimmt im wesentlichen Überwachungs- und Kontrollaufgaben. So zählt zu seinen wichtigsten Aufgaben die Überwachung der Geschäftsführung hinsichtlich Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Der Aufsichtsrat stellt zudem den geprüften Jahresabschluss fest und beschließt den Wirtschaftsplan der VGF.Der Aufsichtsrat tagt in der Regel zweimal pro Kalenderhalbjahr. An diesen Sitzungen nehmen neben den Mitgliedern des Aufsichtsrates die Geschäftsführung, Sachverständige und Auskunftspersonen (z.B. Wirtschaftsprüfer), sowie ein Vertreter des Referates Beteiligungen und des Revisionsamtes der Stadt Frankfurt am Main teil.
Der Aufsichtsrat der VGF setzt sich zur Zeit aus folgenden Mitglieder zusammen:
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U 630.07 04:00 – 30.07 14:00