Das kann schon einmal vorkommen. Dann besteht für die Inhaber von personengebundenen Zeitkarten (Job-Ticket, Fahrkarten zum Ausbildungstarif, Frankfurt-Paß, persönliche Jahreskarte) die Möglichkeit, innerhalb von sieben Tagen die gültige Fahrkarte einem unserer Mitarbeiter im Kundenzentrum vorzuzeigen. In diesem Fall fällt für Sie lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von sieben Euro an.
Wenn Sie jedoch vergessen haben sollten, eine Fahrkarte zu kaufen, oder wenn Sie übertragbare Zeitkarten nicht dabei haben, kann die VGF auch ein nachträgliches Vorzeigen nicht akzeptieren. Dann kostet es 40 Euro – da gibt es leider kein Pardon. Denn durch Fahrgäste ohne gültige Fahrkarte entgehen uns jährlich Einnahmen in Millionenhöhe. Die könnten wir zur Verbesserung des Nahverkehrs gut gebrauchen – und darüber wären auch die Fahrgäste froh, die regelmäßig für Ihr Ticket zahlen.
Auf unseren Seiten können Sie Informationen zum barrierefreien Zugang zu Ihrer Haltestelle abfragen.
U 630.07 04:00 – 30.07 14:00