Das Elektronische Ticket, kurz eTicket, ist ein elektronischer Ersatz für Tickets aus Papier. Der Fahrschein existiert nur noch als Datensatz auf einer Chipkarte abgespeichert. Dabei handelt es sich nicht um ein neues Tarifangebot, der elektronische Fahrschein entspricht dem bisher genutzten Tarifprodukt.
Die Chipkarte ist die "Hülle" für die bisherigen Papierfahrscheine. Es ist eine Plastikkarte in der Größe einer EC-Karte.
Nein, das eTicket wird im gesamten RMV eingeführt. Allerdings werden einige Verkehrsunternehmen erst später mit der Einführung beginnen.
Die VGF wird ihre Abonnenten sukzessive und rechtzeitig anschreiben und informieren, und zwar jeweils ca. 2 1/2 Monate vor dem Umstelltermin.
Sie als Jahreskartenabonnent der VGF gehören zu den ersten Kunden, die mit dem neuen eTicket Rhein-Main ausgestattet werden. Zunächst erhalten nur die Jahreskartenbesitzer sukzessive ein eTicket. Alle anderen Fahrscheine, wie Kurzstrecken und Einzelfahrten bleiben zunächst als Papierfahrschein erhalten.
Die Chipkarten können bis zu vier Jahre genutzt werden. Sie müssen sich um nichts kümmern, die neue Karte wird Ihnen rechtzeitig vom Verkehrsunternehmen zugeschickt, ähnlich dem Versand neuer EC/Maestro-Karten der Banken. Das Ende der Nutzungsdauer kann in den für das eTicket ausgerüsteten Abo-Centern und an Servicestellen der VGF an Infoterminals ausgelesen werden (überall, wo das e-Symbol erscheint) Wenn Sie Ihr Tarifprodukt innerhalb des Gültigkeitszeitraumes ändern möchten, wenden Sie sich bitte an den Aboservice der VGF
Die Festlegung, für welche Kundengruppen, Tarifprodukte und Tarifgebiete Chipkarten oder herkömmlichen Fahrausweise ausgegeben werden, erfolgt verbundweit nach einheitlichen Kriterien. Es wird nach und nach einheitlich auf die Chipkarte umgestellt. Es besteht somit keine dauerhafte Ausweichmöglichkeit mehr.
Bei der persönlichen Jahreskarte sind auf dem eTicket das Bild und der Name sichtbar. Auf der übertragbaren Jahreskarte ist nichts dergleichen sichtbar.
Das eTicket verwendet den jeweils aktuell bestehenden Tarif. Es wird dadurch nicht teurer für die Fahrgäste.
Es gelten die gleichen Regeln wie bisher bei Papierfahrausweisen: Durch den Austausch ändert sich nichts. Wenn Sie einen Anschlussfahrschein benötigen (z.B. zu einer Jahreskarte), können Sie diesen wie bisher als Papierfahrschein zusätzlich erwerben.
Nein, der Versandtermin kann von uns nicht gesteuert werden. Die Druckerei schickt die eTickets kurz vor Gültigkeitsbeginn an unsere Jahreskartenkunden.
Diese Festlegung gilt verbundweit. Wir empfehlen bei mehreren Karten in einem Haushalt sich bitte die aufgedruckte Nummer zu merken. (Application Instance ID)
Bei der persönlichen Jahreskarte sind auf dem eTicket das Bild und der Name sichtbar. Im VGF-Hintergrundsystem sind Ihre persönlichen Daten gespeichert. Sollten Sie Ihre Chipkarte einmal verlieren, kann sie umgehend gesperrt weren. Bei Verlust erhalten Sie in jedem Fall Ersatz. Wenn die persönliche Jahreskarte zu einer Fahrscheinprüfung vergessen wurde, müssen statt der 40 Euro nur 7 Euro gezahlt werden.
Auf der übertragbaren Jahreskarte sind auf dem eTicket das Bild, der Name und das Geburtsdatum nicht sichtbar. Im VGF-Hintergrundsystem sind Ihre persönlichen Daten gespeichert. Sollten Sie Ihre Chipkarte einmal verlieren, kann sie umgehend gesperrt weren. Bei Verlust erhalten Sie in jedem Fall Ersatz. Wenn die Karte zu einer Fahrscheinprüfung vergessen wurde, kann das erhöhte Beförderungsentgelt von 40 Euro nicht auf 7 Euro reduziert werden.
Auf der übertragbaren Jahreskarte sind auf dem eTicket das Bild, der Name und das Geburtsdatum nicht sichtbar. Im VGF-Hintergrundsystem sind keinerlei persönlichen Daten gespeichert. Bei Verlust der Karte kann hier kein Ersatz ausgestellt werden. Wenn die Karte zu einer Fahrscheinprüfung vergessen wurde, kann das erhöhte Beförderungsentgelt von 40 Euro nicht auf 7 Euro reduziert werden.
Sie fahren 12 Monate zum Preis von 10 Monaten. Das Mitnahmerecht bleibt bestehen. Sie zahlen bequem per Bankeinzug oder einmal mit 2% Skonto. Das Austauschen von Wertmarken wird überflüssig.
Das eTicket muss dem Fahrausweisprüfer auf Verlangen ausgehändigt werden. Der Fahrausweisprüfer hält das eTicket an sein Prüfgerät und bekommt dann auf seinem Prüfgerät angezeigt, ob das eTicket gültig ist.
Ihr Vertrag bleibt weiter bestehen.
Sie erhalten ein neues Nutzermedium; anstelle des Wertabschnittes aus Papier nutzen Sie nun die Chipkarte. Auf dieser ist Ihr Tarifprodukt, z.B. die 9.00Uhr Jahreskarte, gespeichert.
Vier Jahre nach Ausgabe der Chipkarte erhalten Sie automatisch und rechtzeitig eine neue Karte. Der Wechsel des Wertabschnitts zum Monatsanfang entfällt.
Die Art des Fahrscheins und seine Gültigkeit sind nicht mehr auf einen Blick sichtbar.
Die Daten auf den Chipkarten können Sie an Kundenterminals in ausgewählten Verkaufsstellen selbst auslesen oder durch den Servicemitarbeiter anzeigen lassen.
Bei Verlust von persönlichen oder registrierten übertragbaren Jahreskarten sind eine schnelle Sperrung und der Ersatz der Chipkarte möglich. Die Karte wird nach der Verlustmeldung im System als ungültig markiert und ist damit für Dritte unbrauchbar.
In der U- Bahn, S-Bahn, Regionalbahn, Straßenbahn und Bussen prüft das Prüfpersonal Ihre Chipkarte mit den mitgeführten Prüfgeräten.
An den TicketCentern der VGF (Hauptwache, Konstablerwache, Bornheim, Höchst) in der Verkehrsinsel Hauptwache und in der Kurt-Schumacher-Straße 8 mit einem ausgefüllten Bestellschein.
Der Änderungswunsch muss schritlich per Post oder per E-Mail erfolgen. Online-Änderungen sind geplant, momentan allerdings noch nicht möglich. Wenn das Tarifprodukt gewechselt werden soll, müssen nicht wie früher die restlichen Wertabschnitte dem Verkehrsunternehmen zurückgegeben werden. Stattdessen genügt es, wenn Sie sich mit der Chipkarte in einer Servicestelle einfinden. Dort erhalten Sie umgehend Ihr neues Tarifprodukt.
Alle persönlichen Daten, die Zahlweise, die Zeitkartenart und die Tarifrelation.
Per Briefpost oder per E-Mail. Bei einem persönlich Besuch in unserem Kundenzentrum ist zusätzlich eine schriftliche Kündigung mitzubringen.
Nein.
Bei Verlust wird für registrierte Kunden ein neues eTicket ausgestellt.Das alte kann innerhalb von 24 Stunden gesperrt werden. Ein neues eTicket bekommt der Kunde an dem TicketCenter Hauptwache oder im Kundenzentrum der VGF. Kosten = 25 Euro!!
Bei der übertragbaren und auch bei der persönlichen Jahreskarte werden keine Kundendaten auf der Chipkarte, sondern nur die Fahrtberechtigung gespeichert. Bei der persönlichen Jahreskarte wird im Hintergrundsystem zusätzlich Name, Vorname, Geburtstag und Geschlecht gespeichert.
Ja, künftig bei Barzahlung, EC + Kreditkarte (1xZahlung)
Informationen zu weiteren eTicket Projekten in Deutschland finden Sie im Internet unter dem Link www.eticket-deutschland.de.
Zur Zeit liegen keine aktuellen Meldungen vor. Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt!