Wochen- und Monatskarten zum Ausbildungstarif
Dieses preisgünstige Angebot gibt es für
- Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschl.),
- sowie Schüler, Auszubildende, Studenten der Hochschulen im RMV-Gebiet, Praktikanten auf Antrag bei allen VGF-Verkaufsstellen.
- Auch für Gast- und Austauschschüler
Bitte beachten Sie folgende Bedingungen:
- Kinder unter 15 Jahren erhalten diese ermäßigten Fahrkarten gegen Vorlage eines Geburtsnachweises an den VGF-Verkaufsstellen.
- Für Schüler ab 15 Jahren, Auszubildende, Studenten und Praktikanten ist ein besonderer Nachweis erforderlich. Hierzu erhalten Sie von uns einen
Bestellschein zum Ausfüllen und Unterschreiben. Ein weiteres Feld auf dem Bestellschein ist von einem Vertreter der Schule bzw. Ausbildungsstätte auszufüllen, zu unterschreiben und abzustempeln. Gegen Vorlage des vollständig ausgefüllten Bestellscheins erhalten Sie dann an unseren Verkaufsstellen Ihre Fahrkarte bzw. Kundenkarte. - Die gültige Fahrkarte besteht immer aus der personengebundenen Kundenkarte, verbunden mit einer Wochen- oder Monatswertmarke. Sie ist nur gültig für den auf der Kundenkarte eingetragenen Zeitraum und innerhalb der eingetragenen Tarifgebietskombination.
- Aufgrund des ermäßigten Preises sind Wochen- und Monatskarten zum Ausbildungstarif nicht übertragbar und beinhalten kein Mitnahmerecht.
- Bitte rechtzeitig an die Verlängerung denken!
- Bei Wochen- und Monatskarten zum Ausbildungstarif, gültig für das Stadtgebiet Frankfurt, sind Fahrten vom und zum Flughafen inklusive.
- Für Auszubildende, deren Berufsschule außerhalb ihres eigentlich gebuchten Tarifgebiets liegt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, für die Fahrten zur und von der Berufsschule Einzelfahrkarten zum Kindertarif zu nutzen. Dazu ist die Vorlage eines ausgefüllten
Bestellscheins erforderlich.
Den Bestellschein erhalten Sie: