Geplante Verlängerung U4

Eine neue Verbindung zwischen Bockenheim und Ginnheim

Die Stadtbahnlinie U4 soll verlängert werden. Das hat die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Eine Verlängerung der U4 von Bockenheim nach Ginnheim entlastet das U-Bahn-Netz in Frankfurt, macht es flexibler nutzbar und für mehr Fahrgäste attraktiv.

Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) und die Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH (SBEV) (ehemals: SBEV Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbH) wurden von den Stadtverordneten beauftragt, gemeinsam mit Expert:innen herauszufinden, wie und wo eine Verlängerung der U4 möglich ist.

Sie wollen direkt tiefer in das Thema einsteigen? Dann finden Sie auf dieser Website Hintergrundinformationen und Kartenmaterial zur Verlängerung der U4 sowie häufig gestellte Fragen, die wir beantwortet haben.

Zu den FAQs

Informationsveranstaltung am 24. November 2022

Die Präsentation zur Informationsveranstaltung sowie die Veranstaltungsdokumentation mit Fragen, die im Rahmen der Veranstaltung gestellt wurden, und den dazugehörigen Antworten können Sie als PDF herunterladen.

Rotes Bild mit der Aufschrift Verlängerung U4 von Bockenheim nach Ginnheim

Präsentation zur Informationsveranstaltung

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Rotes Bild mit weißem Text: Verlängerung U4 von Bockenheim nach Ginnheim

Veranstaltungs-Dokumentation

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Ein Projekt mit Geschichte

Die Frankfurter U-Bahn hat – seit Eröffnung des ersten Abschnitts im Oktober 1968 – drei Grundstrecken: „A“ (mit den Linien U1, U2, U3 und U8), „B“ (U4 und U5) sowie „C“ (U6 und U7). Mit der Inbetriebnahme des Abschnitts Hauptbahnhof – Bockenheimer Warte (der „D I“-Abschnitt) im Februar 2001 wurde der erste von vier Teilabschnitten einer neuen „D“-Strecke dem Betrieb übergeben. Ein weiterer Teil, der „Riedbergspange“ genannte „D IV“-Abschnitt (zwischen dem Abzweig hinter der Station „Niederursel“ und dem Anschluss an die Bestandsstrecke der U2), folgte als oberirdischer Neubau im Dezember 2010. Auch der Abschnitt „D III“ von Ginnheim über die Nordwestspange zum Gleisdreieck Heddernheimer Landstraße ist bereits gebaut. Die Grafik zeigt eine Übersicht der Abschnitte. Zum Download als PDF bitte einfach auf die Grafik klicken.

Die Stadt Frankfurt will mit dem DII-Abschnitt eine wichtige Verbindung im U-Bahn-Netz schaffen – und zwar zwischen den U-Bahn-Stationen „Bockenheimer Warte“ (U4) und „Ginnheim“ (U9), die zum jetzigen Zeitpunkt jeweils Endstationen sind. Ein Vorhaben mit Vorgeschichte: Mit dem Bau des wichtigen Verbindungsstücks sollte 2006 begonnen werden. Die Strecke wäre nach den ursprünglichen Plänen mit einem Zwischenhalt in der Franz-Rücker-Allee und einer Verlegung der Station „Ginnheim“ unter die Ginnheimer Landstraße unterirdisch verlaufen (heute die sogenannte Variante 0). Nach den Kommunalwahlen 2006 wurde die Trassenführung der sogenannten Variante 0 nicht mehr weiterverfolgt.

Im Jahr 2010 beschloss die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung eine neue Untersuchung möglicher Trassenvarianten, da die Verlängerung der U4 im Frankfurter U-Bahnnetz in jeder Hinsicht als vorteilhaft angesehen wird: Zum einen, weil weitere Wohngebiete im Frankfurter Nordwesten sowie – je nach Variante – mittelbar oder unmittelbar der Westend-Campus der Frankfurter Goethe-Universität an das leistungsstarke U-Bahn-Netz angeschlossen und so neue Fahrgäste gewonnen werden können. Zum anderen, weil das U-Bahn-Netz flexibler nutzbar wäre – und das nicht zuletzt im Fall von Störungen auf der A-Strecke, also auf den Linien U1, U2, U3 und U8, Vorteile hat.  

2015 folgte deshalb der Beschluss des Stadtparlaments, die Verlängerung U4 grundsätzlich zu realisieren, wobei keine Festlegung auf eine bestimmte Trassenführung erfolgte, 2017 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat zu beauftragen, das Projekt Verlängerung U4 vertiefend zu prüfen.

2020 wurden die Varianten mit Blick auf verkehrliche und wirtschaftliche Faktoren voruntersucht; das Ergebnis wurde im Februar 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt. Finalen Details sind der Untersuchung  nicht zu entnehmen. 

Zuletzt befanden sich im Zuge der Machbarkeitsstudie 16 Untervarianten aus vier Variantengruppen in der Untersuchung:  

    Variante 1: von der Bockenheimer Warte direkt über den Europaturm nach Ginnheim mit Untervarianten 

    Variante 2: von der Bockenheimer Warte über Geldmuseum und Uni-Campus nach Ginnheim mit Untervarianten 

    Variante 3: von der Bockenheimer Warte über Europaturm und Uni-Campus nach Ginnheim mit Untervarianten 

    Variante 4: von der Bockenheimer Warte über Europaturm und Uni-Campus südlich des Grüneburgparks nach Ginnheim 

Im Juli 2022 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass die Varianten 2 und 4 derzeit nicht mehr im Fokus der weiteren Betrachtungen stehen.

Im November 2022 berichtete der Magistrat über den aktuellen Stand des Projekts und die Varianten, die tiefergehend gleichwertig und ergebnisoffen untersucht werden.

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  • Die Variantengruppe 2 steht aus den folgenden Gründen nicht mehr im Fokus der weiteren Betrachtung:

    • unverträgliche Trassierung im oberirdischen (betrifft Untervariante 2a) und unterirdischen (betrifft Untervariante 2b) Bereich aufgrund der Anlagen der Bundesbank (u. a. Geldmuseum) sowie des US-Konsulats
    • Untervariante 2b lässt sich aufgrund der zu unterfahrenden Bestandsbebauung im Bereich Bundesbank bis Campus nur in größerer Tiefenlage und damit wesentlich aufwendiger auch im Hinblick auf die herzustellenden unterirdischen Stationen realisieren. Damit wären signifikante Mehrinvestitionen gegenüber den anderen Varianten absehbar, welche dem Gesamtnutzen entgegenstehen.
  • Bisher sind weitere Untervarianten der Variantengruppe 3 aus den folgenden Gründen entfallen:

    • großer technischer Eingriff in die Sportanlage am Dornbusch im Vergleich zu anderen Varianten der Variantengruppe 3 (betrifft Untervariante 3a) 
    • großer technischer Eingriff in das Sockelbauwerk des Europaturms (betrifft Untervarianten  3b, 3c, 3f, 3g) 
    • komplexe, technische Umsetzung für die Überquerung der Rosa-Luxemburg-Straße L3004 zwischen den Bestandsgebäuden des Europaturms und des Brückenbauwerks mit Abfahrtsrampen (betrifft Untervariante 3d) 
    • geringfügige Änderungen der Stationslage in verschiedenen Streckenabschnitten machen andere Untervarianten der Variantengruppe 3 attraktiver (betrifft Untervariante 3e, 3f) 
    • großer technischer Eingriff im Auf- und Abfahrtsbereich der Rosa-Luxemburg-Straße (L3004) – Umverlegung des motorisierten Individualverkehrs (betrifft Untervariante 3h) 

     

  • Die Variante 4 steht aus den folgenden Gründen nicht mehr im Fokus der weiteren Betrachtung:

    • umfangreicher Neubau eines Anschlussbauwerks im nördlichen Bereich Station „Bockenheimer Warte“ erforderlich 
    • umfangreicher Eingriff in offener Bauweise in den Bestand der Station (die bestehende Wendeanlage müsste baulich aufwendig anpasst werden, umfängliche Betriebsunterbrechungen der U4 wären während der Bauzeit erforderlich) 
    • aufgrund der umfangreichen baulichen Maßnahmen ist absehbar, dass Variante 4 keinen adäquaten Nutzen im Verhältnis zu den dann entstehenden Kosten hervorbringt 

Aktueller Stand

In einer vertieften Variantenuntersuchung befinden sich derzeit die Variantengruppen 1 und 3, in deren Rahmen sie gleichwertig, vollumfänglich und ergebnisoffen betrachtet werden. Dies geschieht auf Basis technischer Betrachtungen und diverser umfangreicher Gutachten. 

Dabei werden neben den Erschließungswirkungen und den verkehrlichen Auswirkungen auch die Aspekte der Nachhaltigkeit, des CO2-Footprints und mögliche Auswirkungen auf das Grundwasser und die Vegetation (z.B. Grünanlagen) ermittelt sowie der Baugrund untersucht.   

Im April 2022 haben die Arbeiten zur Herstellung von Grundwassermessstellen begonnen und wurden im Januar 2023 abgeschlossen. Diese Arbeiten sind Teil des hydrogeologischen und des geotechnischen Gutachtens im Rahmen der Machbarkeitsstudie. 

Die Standorte der Grundwassermessstellen sind im Bereich der Variantengruppen 1 und 3 in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt sowie den beteiligten Fachämtern und Behörden festgelegt worden.   

Insgesamt wurden für das hydrogeologische und geotechnische Gutachten 35 Grundwassermessstellen hergestellt. Für das geotechnische Gutachten wurde zudem eine weitere, ergänzende Erkundungsbohrung zur Analyse der Beschaffenheit des Baugrundes durchgeführt. Im Herbst 2022 begann bereits das Monitoring durch den Hydrogeologen. Der Monitoring-Zeitraum beträgt ein Jahr. Nach Abschluss des Gutachtens fließen dessen Inhalte und Ergebnisse in die Machbarkeitsstudie ein, welche im Anschluss abgeschlossen wird. 

Wo die Messstellen im Laufe dieses Zeitraums eingerichtet wurden, ist dieser Karte zu entnehmen.
 

 

So geht es weiter 

Die Machbarkeitsstudie wird, nach Vorliegen aller Gutachten, voraussichtlich im Sommer 2024 erwartet. Die Machbarkeitsstudie bildet dann die Grundlage für eine Variantenentscheidung. Die Entscheidung für eine Variante trifft letztlich die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung.  

Stand: Februar 2024

Anschauliches Informationsmaterial zu Untervarianten, zu Grundwassermessstellen und dem Zeitplan zur Variantenentscheidung finden Sie hier:

Streckenplan der 3 Untervarianten in der tiefergehenden Untersuchung

3 Untervarianten in der tiefergehenden Untersuchung

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Grafik der Herstellung Grundwassermessstellen

Herstellung Grundwassermessstellen

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Kombiniertes Ramm- und Drehbohrgerät zum Herstellen von Grundwassermessstellen

Kombiniertes Ramm- und Drehbohrgerät zum Herstellen von Grundwassermessstellen

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Grafik zu geologischen Bodenschichten

Geologische Bodenschichten

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Grafik mit Text zum Blick in den Untergrund

Blick in den Untergrund

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Diagramm mit Beispiel von Grundwasserganglinien

Beispiel von Grundwasserganglinien

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Grundwassermessstelle

Grundwassermessstelle

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Grafik zum Zeitplan bis zur Variantenentscheidung

Zeitplan bis zur Variantenentscheidung

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Kontakt

Wir freuen uns über Ihr Feedback und stehen Ihnen für den Austausch zum Projekt zur Verfügung. Dafür erreichen Sie uns in der Regel von montags bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter 0151 - 641 52 907 – falls Sie uns nicht erreichen: Hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht, wir rufen Sie zurück! Und über die E-Mail-Adresse verlaengerungu4(at)vgf-ffm.de können Sie uns jederzeit Ihre Fragen und Anregungen schicken – wir freuen uns auf Ihre Nachricht! 

Pressevertreter:innen bitten wir, sich wie gewohnt an presse(at)vgf-ffm.de  oder 069 - 213 27495 zu wenden.

FAQ Verlängerung U4

Die wichtigsten Fragen rund um die geplante Verlängerung U4 für Sie zusammengestellt:

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  • Bisher operieren die Linien der A-Strecke – deren Endpunkt die Station „Südbahnhof“ ist – insgesamt am Limit. Die A-Strecke ist voll ausgelastet. Der geplante Ausbau des U-Bahn-Netzes hätte diverse Vorteile:  

     

    • Die Verlängerung der U4 würde es ermöglichen, die A-Strecke über die D-Strecke zu entlasten; beide Strecken führen aus der Innenstadt in Richtung Norden.   
    • Es wäre eine zweite attraktive Verbindung aus den nördlichen Stadtteilen in Richtung Innenstadt, die insbesondere den Hauptbahnhof anbindet, möglich – und umgekehrt.   
    • Zudem könnten Fahrgäste bei Störungen oder einer Havarie auf der A-Strecke künftig auf eine zweite Strecke ausweichen.   
    • Je nach Variante besteht die Chance, den Westend-Campus der Frankfurter Goethe-Universität mittelbar oder unmittelbar an das leistungsstarke U-Bahn-Netz anzuschließen und somit eine direkte Anbindung an Innenstadt und Hauptbahnhof zu ermöglichen, wovon Mitarbeitende, Studierende und Anwohnende gleichermaßen profitieren könnten. Das hat besondere Relevanz vor dem Hintergrund der internationalen Bedeutung der Goethe-Universität Frankfurt am Main.    
    • Unter anderem ist die Verbindung der beiden D-Teilstrecken für die Beschäftigten der Bundesbank von Relevanz, da die geplante Verlängerung der U4 die durchgehende Nord-Süd-Verbindung gewährleisten würde.  
    • Für alle Nutzer:innen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Frankfurt am Main bedeutet der Ausbau eine signifikante Verbesserung des Angebots und damit eine Steigerung der Qualität.   
    • Durch eine Verlängerung der U4 von Bockenheim nach Ginnheim würde sich eine attraktive Verknüpfung zur geplanten Ringstraßenbahn ergeben.   
    • Eine noch größere Attraktivität des ÖPNV ist insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels, dessen Folgen und auch Folgekosten maßgeblich mit einer Mobilitätswende bewältigt werden können, von besonderer Bedeutung und Relevanz. 
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  • Ziel des geotechnischen Gutachtens ist es, die Geologie im Projektgebiet genau zu erfassen, denn durch die Aufschlussbohrungen kann die Beschaffenheit des Untergrunds bewertet werden.

    Wir befinden uns in einer Machbarkeitsstudie, in der unterschiedliche Varianten für den Verlauf einer Stadtbahnstrecke von Expert:innen im Rahmen verschiedener Gutachten auf ihre Machbarkeit hin ergebnisoffen geprüft werden. In diese Machbarkeitsstudie fließen viele verschiedene Gutachten ein – dazu zählt auch das geotechnische Gutachten. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird nach gegenwärtigem Sachstand voraussichtlich im Sommer 2024 erwartet.

  • Bisher zeigt der Blick in den Untergrund die für die Region typische Wechsellagerung aus Sanden und Kiesen sowie Tone und Schluffe, bei denen zum Teil auch sogenannte Hydrobiensande (zur Erläuterung: Hydrobien sind fossile Schnecken) und Kalksteinbänke eingelagert sein können. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem geologischen Schichtpaket, das im vorliegenden Fall als “Frankfurter Ton” bezeichnet wird. 

    Erst mit allen Aufschlussbohrungen und unter Rückgriff auf bereits gesicherte Erkenntnisse über die Geologie im Frankfurter Raum können im Anschluss die Beschaffenheit des Untergrunds im Projektgebiet fachlich fundiert bewertet und gesicherte Aussagen getroffen werden.   

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  • Im Zuge der hydrogeologischen und geotechnischen Untersuchungen wird ein sogenanntes Grundwasserströmungsmodell erstellt. Damit sollen unter anderem aussagekräftige Antworten auf die Frage gefunden werden: Welche Einflüsse könnten sich möglicherweise durch den Bau eines U-Bahn-Tunnels ergeben? Aufbauend auf diesen Untersuchungen werden die möglichen Auswirkungen für den Baumbestand, die betrachteten Grünflächen und die vorhandenen Grundwassergewinnungsanlagen (Brunnen) im Gutachten bewertet. Das fertige Gutachten wird frühestens Ende 2023 erwartet. 

  • Insgesamt wurden 35 Grundwassermessstellen hergestellt. Im April 2022 haben die Arbeiten zur Erkundung von Grundwasser und Baugrund begonnen. Im Januar 2023 wurden die Bautätigkeiten zur Herstellung der Grundwassermessstellen abgeschlossen. Wo die Messstellen im Laufe dieses Zeitraums eingerichtet wurden, ist dieser Karte zu entnehmen. 

  • Die Herstellung der Messstellen erfolgt so parkschonend wie möglich. Sollte es zu unvermeidbaren Beschädigungen an Wegen oder Wiesen kommen, werden diese selbstverständlich wiederhergestellt. Ziel ist es, dass die Messstellen so oberflächen- und untergrundschonend wie möglich hergestellt werden. Bäume werden dabei in Abstimmung mit dem Grünflächenamt, dem Palmengarten und dem Botanischen Garten besonders geschützt.   

    Bei der Festlegung der Bohrpunkte wird darauf geachtet, dass diese entsprechend weit von vorhandenen Bäumen liegen, um eine Beeinträchtigung der wertvollen Vegetation auszuschließen. Zudem wurden die einzelnen anvisierten Standorte vorab unter anderem zusammen mit einem Baumsachverständigen abgelaufen, der die individuellen Gegebenheiten und Besonderheiten begutachtet und eine Fotodokumentation erstellt.   

    Gearbeitet wird von Montag bis Freitag jeweils von 7 bis 18 Uhr, was leider nicht immer geräuschlos möglich sein wird. Es kann auch zu vorübergehenden Sperrungen einzelner Wege in den Grünanlagen kommen. Selbstverständlich werden wir versuchen, mögliche Sperrungen so kurz wie möglich zu halten und informieren alle Betroffenen rechtzeitig. 

  • Um die Last der Fahrzeuge auf eine größere Fläche zu verteilen und den Untergrund so gut wie möglich zu schützen, wurden nach Abstimmung mit dem Grünflächenamt auf der Wiese sogenannte „Lastverteilplatten“ ausgelegt. Sie dienten außerdem dazu, dass die Fahrzeuge sich nicht festfahren und die Räder nicht durchdrehen.

    Um die Beseitigung der durch die Platten entstandenen sogenannte „bauzeitliche Schäden“ kümmert sich die VGF in Abstimmung mit dem Grünflächenamt umgehend. Die beschädigte Wiese wird durch eine beauftragte Spezialfirma mittels Aussaat wiederhergestellt. Im Anschluss an die Aussaat wird die Fläche gepflegt, bis die Wiese wieder ausreichend angewachsen ist.

  • Durch das Entweichen von Schwefelwasserstoff kann es rund um entstehende Grundwassermessstellen kurzzeitig nach „faulen Eiern“ riechen. Bei Schwefelwasserstoff handelt es sich um einen natürlich vorkommenden Stoff im Untergrund und man findet diesen zum Beispiel auch im Grundwasser des Frankfurter Westens.  

    Schwefelwasserstoff entsteht durch den unter Luftausschluss erfolgenden Verwesungsprozess von fossilen Schnecken, den sogenannten Hydrobien, innerhalb der Kalksteinschichten. Die Hydrobien enthalten Eiweiße, die im Fäulnisprozess das Gas Schwefelwasserstoff bilden.  

    Die Kalkschichten sind von wasserdurchlässigen Klüften und Karsthohlräumen durchzogen, in denen sich beim Fäulnisprozess der Hydrobien Gasblasen bilden können. Die Kalksteinschichten wiederum sind in dem sogenannten Frankfurter Ton eingebettet, der sehr feinkörnig ist und eine quasi undurchlässige Schicht darstellt. Das heißt, dass die Blasen unter Druck stehen, da das Gas nicht durch die darüber liegenden Bodenschichten entweichen kann. Man kann sich das ähnlich wie in einer Biogasanlage vorstellen. Wird nun bei der Herstellung einer Grundwassermessstelle eine solche Blase „angebohrt“, entweicht das unter Druck stehende Gas, wobei dieser Prozess meist innerhalb von ein paar Minuten oder Stunden abklingt. 

  • An der Oberfläche sind lediglich die Verschlussdeckel der Grundwassermessstellen zu sehen, unter der Oberfläche ist eine Grundwassermesssstelle gemäß einer DIN-Norm aufgebaut. 

  • Da im Untersuchungsbereich zwei Grundwasserleiter auf unterschiedlichen Höhen vorhanden sind, werden einige Grundwassermessstellen als sogenannte „Doppelmessstelle“ ausgebaut. Um den Wasserstand (auch Druckhöhe genannt) in beiden Grundwasserleitern getrennt voneinander messen zu können und da die beiden Grundwasserleiter aus hydrochemischen Gründen nicht miteinander vermischt werden dürfen, sind zwei Messstellen – sprich eine Doppelmessstelle – notwendig. Eine Doppelmessstelle besteht jeweils aus einer Messstelle, die das Grundwasser in einer Tiefe von ca. fünf bis zehn Metern misst und einer Messstelle direkt daneben, die im sogenannten tertiären Bereich (ca. 20 bis 40 Meter tief) misst. 

  • Um den Sachverhalt nachvollziehbar zu erklären, eignet sich das physikalische Prinzip der sogenannten „Kommunizierenden Röhren“:   

    Der Ausgang sind zwei Behälter, die mit einem Schlauch miteinander verbunden sind. Wenn das System mit Wasser gefüllt ist, gleichen sich die beiden Wasserspiegel zunächst aus. Beide Wasserstände haben die gleiche Wasserstandshöhe (auf eine Basis bezogen z.B. den Fußboden oder einen Tisch) und der Unterschied beider Wasserstände ist Null. Das Wasser erzeugt auf beiden Seiten einen gleichen Wasserdruck. Das heißt, es besteht kein Druckunterschied. Es existiert keine Wasserbewegung bzw. keine Strömung.   

    Bewegt man nun einen der beiden Behälter nach oben, wird der Wasserstand in diesem Behälter auf die Basis bezogen (z.B. den Fußboden oder einen Tisch) vergrößert und es entsteht ein Unterschied zwischen den Drücken in den beiden Behältern. Dies ist das sogenannte hydraulische Gefälle.  

     Dieser vorhandene Druckunterschied lässt nun das Wasser vom Behälter mit höherem Wasserstand in den Behälter mit niedrigerem Wasserstand fließen.  Das heißt, es kommt zu einer Wasserbewegung durch den Schlauch hindurch; es entsteht eine Strömung.  

    Übertragen auf das Projekt „Verlängerung U4“ bedeutet das: Die Behältnisse entsprechen den Grundwassermessstellen (GWM) und der Schlauch sind die wasserführenden Boden- oder Gesteinsschichten, die die Messstellen nun miteinander verbinden. Stellt man nun in zwei Messstellen einen unterschiedlichen Wasserstand fest, existiert eine Strömung zwischen diesen beiden GWM – und man spricht von einem hydraulischen Gefälle zwischen diesen beiden Messstellen.    

    Wenn man dies auf einen dreidimensionalen Raum, z.B. auf den gesamten Grüneburgpark bzw. das Projektgebiet, überträgt, bedeutet das, dass sich dieser dreidimensionale Raum sowohl in der Breite (horizontal) als auch in der Tiefe (vertikal) über verschiedene Bodenschichten bzw. Grundwasserstockwerke ausdehnt. Somit können über die Darstellung aller unterschiedlichen Wasserstandshöhen in den unterschiedlichen Grundwasserstockwerken in den Messstellen in einem Grundwassermodell Grundwasserfließrichtungen zwischen den einzelnen Messstellen dargestellt werden.   

    In dieses dreidimensionale Modell fließen aber auch die Informationen über die Durchlässigkeit der unterschiedlichen Bodenschichten mit ein, die aus der Baugrunderkundung abgeleitet werden: Denn es ist maßgebend, wie durchlässig die Schichten sind, da dies die Wasserströmung ebenso beeinflusst. So fließt z.B. in einem Ton, wie er auch bei der aktuellen Erkundung in gewissen Tiefen angetroffen wird, überhaupt kein Wasser und in Sand- und Kiesschichten kann Wasser im Vergleich dazu erheblich „besser“ strömen.  

  • In der Regel sind im Projektgebiet zwei grundwasserführenden Schichten ausgebildet. Bohrungen, die mehrere sogenannte Trennhorizonte durchörtern, werden durch die sogenannten Tonstrecken zwischen den Stockwerken so abgedichtet, dass die ursprüngliche Trennung von Grundwasserstockwerken anschließen wiederhergestellt ist. Um die grundwasserführenden Schichten im Rahmen des hydrgeologischen Gutachtens separat zu untersuchen, sind sogenannte Doppelmessstellen hergestellt worden. 

  • Die Dauer des geplanten Grundwassermonitorings umfasst ein Jahr. Es ist verständlich, dass aufgrund des kurzen Zeitraums nicht die Gesamtbreite möglicher Witterungsbedingungen mit extremen Nass- und Trockenjahren abgebildet werden kann. Hierzu wäre sicherlich eine Messung über mehrere Jahrzehnte erforderlich. Dennoch lassen sich die aktuell erhobenen Wasserstände mittels langjährig gemessener Messstellen im weiteren Umfeld hydrologisch und hydrogeologisch einordnen. Solche Messstellen sind im westlichen Frankfurter Stadtgebiet vorhanden und diese werden auch aktuell regelmäßig gemessen.  

    Im Prinzip ermittelt man in diesem einjährigen Betrachtungszeittraum die Abhängigkeiten der Grundwasserströmungsverhältnisse untereinander in Abhängigkeit der äußeren Einflüsse wie z.B. der Regenmengenzuflüsse und unter Berücksichtigung der gesicherten Erkenntnisse der Bodenverhältnisse und der Beschaffenheit der Grundwasserleiter (Stockwerksaufbau). Die Beschaffenheit der Grundwasserleiter wird zuvor über die Bodenerkundung ermittelt. Wenn die genannten Abhängigkeiten dann gesichert erkundet wurden und das Grundwassermodell erstellt wurde, ist man in der Lage, durch die Veränderung der Einflussgrößen, wie z.B. der Regenmenge, auch Extremwetterlagen verlässlich zu simulieren.  

    Generell erlaubt die Untersuchung somit auch nach einem Jahr grundlegende und zuverlässige Aussagen über die Strömungsverhältnisse im Untergrund sowie über die Wasserstandsdynamik.

  • Jeder sogenannte Grundwasserkörper unterliegt einer Dynamik des Wasserstandes, die durch die zeitlich variable Grundwasserneubildung ausgelöst wird – z.B. durch Niederschlag oder Versickerung von sogenanntem Oberflächenwasser. Die Neuausbildung des Grundwassers setzt meist im Spätherbst ein und klingt in den frühen Frühlingsmonaten aus. Mit einer leichten zeitlichen Verzögerung zeichnen die sogenannten Grundwasserganglinien diesen Prozess mit einem Anstieg nach, sodass meist im April/Mai die höchsten Grundwasserstände registriert werden. 

  • Das festgelegte und mit dem Regierungspräsidium Darmstadt abgestimmte Messstellennetz ist ausreichend, um damit die beiden Trassenvarianten 1 und 3 im Rahmen der Machbarkeitsstudie ergebnisoffen zu untersuchen und zu bewerten. Die im Rahmen der Machbarkeitsstudie hergestellten Messstellen wurden so platziert, dass sie einerseits möglichst dicht an einem möglichen späteren Trassenverlauf liegen, andererseits aber nicht durch ein mögliches Tunnelbauwerk zerstört werden.

  • Im Spätsommer 2023 fanden an sieben Grundwassermessstellen Pumpversuche des Grundwassers statt. Sie sind Teil des hydrogeologischen Gutachtens. Die vom Gutachter ausgewählten Messstellen befinden sich im Botanischen Garten, im und am Palmengarten, in der Miquelanlage, auf dem Unigelände des Campus Westend und an der Zeppelinallee. Die Pumpversuche dienen der Erkundung von Untergrundeigenschaften und sind für die Aufstellung eines Grundwasserströmungsmodells notwendig. Ein weiteres Ziel sind Erkenntnisse zur hydrochemischen Situation des Untergrunds.   

  • Nach Fertigstellung aller Grundwassermessstellen werden auch hydrochemische Untersuchungen durchgeführt, die den natürlichen (geogenen) und menschengemachten (anthropogenen) Lösungsinhalt des Grundwassers in den verschiedenen Grundwasserschichten erfassen. Einerseits wird mit den Messwerten der Ausgangszustand beweisgesichert und dokumentiert. Andererseits kann anhand der Messwerte eine mögliche Aggressivität des Grundwassers gegenüber Baustoffen beurteilt werden. So ist es möglich, zu einem späteren Zeitpunkt die Auswahl der Baustoffe entsprechend anzupassen. 

  • Es ist das Ziel der laufenden hydrogeologischen sowie geotechnischen Untersuchungen, von Expert:innen fachlich fundiert bewerten zu lassen, ob ein Bauwerk im Untergrund eine mögliche Auswirkung haben könnte. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (November 2022) ist es also nicht möglich, hierzu in Bezug auf das Projekt "Verlängerung U4" fachlich fundierte Aussagen treffen zu können.   

    Wir befinden uns in einer Machbarkeitsstudie, in der unterschiedliche Varianten für den Verlauf einer Stadtbahnstrecke von Expert:innen im Rahmen verschiedener Gutachten auf ihre Machbarkeit hin ergebnisoffen geprüft werden. In diese Machbarkeitsstudie fließen viele verschiedene Gutachten ein – dazu zählen auch die hydrogeologischen und geotechnischen Gutachten. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird nach gegenwärtigem Sachstand frühestens Ende 2023 erwartet.     

  • Nein, das stimmt nicht. Die Darstellung, der Aufzug habe Grundwasser „gestaut“, entspricht nicht den Tatsachen. Zum einen handelte es sich schlicht nicht um Grundwasser, sondern um sogenanntes Schichtenwasser. Als solches bezeichnet man aufgestautes Oberflächenwasser, das sich auf einer wasserundurchlässigen oder wenig wasserdurchlässigen Bodenschicht – in diesem Fall die darunterliegende Decke des Tunnelbauwerks bzw. der Station – sammelt. Die Bodenschicht (hier das Stationsbauwerk) verhindert das Versickern des Wassers in tiefere Schichten. 

    Zum anderen hatte der Bau des eigentlichen Aufzugsschachts damals im Sommer 2021 noch gar nicht begonnen, das Schichtenwasser floss vielmehr in die offene und noch nicht fertig gestellte Baugrube, aus der es abgepumpt wurde. 

  • Es ist das Ziel der laufenden hydrogeologischen sowie geotechnischen Untersuchungen, von Expert:innen fachlich fundiert bewerten zu lassen, ob ein Bauwerk im Untergrund eine mögliche Auswirkung haben könnte. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (November 2022) ist es also nicht möglich, hierzu in Bezug auf das Projekt Verlängerung U4 fachlich fundierte Aussagen treffen zu können.   

    Wir befinden uns in einer Machbarkeitsstudie, in der unterschiedliche Varianten für den Verlauf einer Stadtbahnstrecke von Expert:innen im Rahmen verschiedener Gutachten auf ihre Machbarkeit hin ergebnisoffen geprüft werden. In diese Machbarkeitsstudie fließen viele verschiedene Gutachten ein – dazu zählen auch die hydrogeologischen und geotechnischen Gutachten. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird nach gegenwärtigem Sachstand frühestens Ende 2023 erwartet.     

  • Durch das Geologiedatengesetz (GeolDG) besteht seitens der erkundenden Instanz die Verpflichtung, die Ergebnisse der Untersuchung vollumfänglich dem HLNUG zur Kenntnis zu bringen. Dieser Verpflichtung kommt die VGF nach und bindet das HLNUG bei der Klärung von geologischen Detailfragen mit ein.

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  • Hierzu ist noch keine belastbare Aussage möglich. Mit der nun umzusetzenden Machbarkeitsstudie wird auch das Thema Kosten neu bewertet. 

  • Die weitere Planung erfolgt nach einer Beschlussvorlage durch Frankfurter Stadtverordnetenversammlung, deshalb können aktuell noch keine konkreten Zeiten genannt werden. 

  • Heutzutage wird eine Kreislaufwirtschaft betrieben und Materialien wie Aushub werden in der Regel wiederverwertet.  

    Grundsätzlich gelten die technischen Umweltstandards zur Schonung der Umwelt und Bürger:innen. Sollte kontaminierter Boden vorgefunden werden, wird dieser auf einer Deponie eingelagert. 

  • Die Belange der Anlieger:innen werden im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens abgewogen und Immissionsthemen im Rahmen des Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Darmstadt berücksichtigt. 

  • Bei einem maschinellen Tunnelvortrieb handelt es sich um ein kontinuierlich drehendes Verfahren, bei dem Boden und Fels, sogenanntes Lockergestein, von Zähnen abgeschält bzw. zwischengelagerte Felsschichten durch rotierende Disken – das sind rollenförmige, rotierende Abbauwerkzeuge – mit Druck zerlegt werden. Das heißt: Bei maschinellen Tunnelbohrverfahren gibt es im Normalfall keine schlagenden Impulse, wie sie zum Beispiel bei Arbeiten mit einem Presslufthammer entstehen. 

  • Käme eine Tunnelbohrmaschine zum Einsatz, würde diese in eine offene Baugrube eingesetzt werden, ähnlich wie beim Tunnelbau im Europaviertel.

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