Maskenpflicht im ÖPNV: VGF verkauft geeignete Masken

Erhältlich an allen drei TicketCentern - Weiterhin volles Leistungsangebot auf U- und Straßenbahn.

Seit Samstag, 23. Januar 2021, gilt in Bahnen, Bussen, Stationen und B-Ebenen die Pflicht, medizinische Masken zu tragen; seit Dienstag, 26. Januar, können Kundinnen und Kunden der VGF FFP2-Masken an den TicketCentern Hauptwache, Konstablerwache und Bornheim Mitte käuflich erwerben. Das ist Teil einer Abmachung zwischen VGF und Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), aus dessen Bestand die Masken stammen. Sie kosten 2 € pro Stück, die Abgabemenge hat die VGF auf sechs Stück pro Kundin bzw. Kunde beschränkt.Die VGF kontrolliert die Einhaltung der Maskenpflicht wie bisher, wer keine Maske – oder dieselbe falsch – trägt, muß eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 € bezahlen. Für die Verschärfung, die Stoff- oder Alltagsmasken jetzt ausschließt, gilt eine Übergangszeit: Bis 1. Februar sprechen Mitarbeiter der VGF Fahrgäste ohne korrekte Maske oder mit falsch getragener Maske lediglich an und machen sie auf die neue Vorschrift aufmerksam. Von Anfang nächster Woche an werden Verstöße dann von der VGF mit 50 € geahndet. 

Nach Beobachtung des Unternehmens ist die Zahl der Verstöße gegen die Maskenpflicht sehr gering. Auch die Umstellung auf medizinische Masken hat der überwiegende Großteil der Fahrgäste schnell mitgemacht, wie die Kontrollen in U- und Straßenbahnen seit Wochenbeginn zeigen.

Volles Leistungsangebot der VGF

Medizinische Masken sollen der Sicherheit der Fahrgäste im öffentlichen Verkehr dienen, denn sie bieten einen besseren Schutz als Schals, Tücher, Stoff- oder Alltagsmasken. Um den Fahrgästen, die auch unter Corona-Bedingungen auf die VGF angewiesen sind, möglichst viel Platz in den Fahrzeugen anbieten zu können, fährt die VGF auf allen U-Bahn- und Straßenbahn-Linien das volle Leistungsangebot, auch wenn die Zahl der Fahrgäste deutlich geringer ist als sonst.

Aktuelle Informationen zur VGF rund um die Pandemie-Situation – Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Angebote etc. – finden sich unter

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