Maskenpflicht

„Alle fahren mit Maske.“

Ob mit FFP1- oder Stoffmasken, Schals oder Tüchern: Nach Beschluss der Landesregierung gilt von Montag, 27. April 2020, an eine „Mund-Nasen-Bedeckungspflicht“ im öffentlichen Verkehr. Das betrifft die U- und Straßenbahnen der VGF, ebenso – auch wenn nicht von der VGF betrieben – Busse, S-Bahnen und Regionalzüge. Die VGF bittet alle Fahrgäste, auf die Pflicht zu achten, denn der 1,5 Meter Sicherheitsabstand gilt nicht in Bussen und Bahnen und kann dort auch nicht immer eingehalten werden. Masken bzw. Mund-Nasen-Bedeckungen sollen dazu beitragen, sich untereinander vor Infektionen zu schützen, gerade wenn nach verschiedenen Lockerungen des „Lockdowns“ die Zahl von Fahrgästen im öffentlichen Verkehr in den kommenden Tagen wieder steigen wird.
 

VGF-Motto erweitert: „Alle fahren mit Maske.“

Die VGF wird über ihre Social Media-Kanäle – besonders www.twitter.com/vgf_ffm und www.facebook.com/VGFffm –, auf Plakaten, mit Lautsprecher-Durchsagen auf Bahnsteigen, mit Informationen auf den Anzeigern der Dynamischen Fahrgast-Information sowie mit Spots auf Infoscreens und Fahrscheinautomaten an bzw. in den Stationen auf diese Neuerung hinweisen und hat dazu ihr Motto „Alle fahren mit.“ sinnvoll erweitert. 

Zusätzlich werden von Montag an und in den kommenden Tagen Fahrausweisprüfer der VGF unterwegs sein, um Fahrgäste – natürlich unter Wahrung des Sicherheitsabstands und mit Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) ausgestattet – auf die Pflicht aufmerksam zu machen. Sie erinnern auch daran, dass es noch eine andere Pflicht für Fahrgäste gibt: die, einen gültigen Fahrausweis für die Fahrt in Bahnen und Bussen parat zu haben.

 

Masken beim Fahrpersonal

Die VGF hat auch ihre Fahrerinnen und Fahrer mit Masken und MNB ausgestattet. Sie werden sie beim Gang durch die Fahrzeuge oder anderem Kundenkontakt tragen, bei ihrer Arbeit in der abgeschlossenen Fahrerkabine sind sie dazu aber nicht verpflichtet.