Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.vgf-ffm.de/ veröffentlichte Website der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der HVBIT
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise vereinbar.
Barriere:
A. Beschreibung
Für Screenreader unbeschriftete Bedien- und Formularelemente: bw-Captcha (mit Vorlesefunktion, aber nicht screenreaderfähig)
In Ausnahmefällen für Screenreader unzugängliche oder nicht beschriftete Grafiken
Ältere PDF-Dokumente sind zum Teil noch nicht vollständig barrierefrei
B. Maßnahmen
Fehlende Alt-Texte werden kontinuierlich ergänzt.
PDF-Dokumente: Kontinuierlicher Austausch gegen barrierefreie Dokumente.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Barrierefreiheit Umsetzen Malekzadeh & Franzke GbR im Zeitraum von 10.03.2025 bis 27.03.2025 vorgenommenen Bewertung durch eine Barrierefreiheitsprüfung in Anlehnung an dem BIK BITV-Test-Prüfverfahren.
Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt und zuletzt am 27.05.2025 überprüft und aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.
Sie können uns auch per Mail kontaktieren: barrierefrei@vgf-ffm.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik wenden. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de