Unsere Verantwortung für Menschen- und Umweltrechte

Die Achtung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt sind zentrale Elemente der Unternehmensphilosophie und Teil der unternehmerischen Verantwortung. Dazu richtet die VGF alle erforderlichen Prozesse und Maßnahmen nach den internen und rechtlichen Anforderungen (wie z. B. des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes) ein.
Das Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt sowie alle dazugehörigen Prozesse sind in unserer Grundsatzerklärung festgehalten.

Die Menschenrechtsbeauftragte der VGF (menschenrechtsbeauftragte@vgf-ffm.de) überwacht und überprüft die Umsetzung der Sorgfaltspflichten entsprechend der gesetzlichen Anforderungen und entwickelt das Risikomanagementsystem weiter. Die Menschenrechtsbeauftragte berichtet der Geschäftsführung mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen.

Der VGF-Verhaltenskodex
Als Grundlage guter Unternehmensführung setzt der VGF-Verhaltenskodex nicht nur Erwartungen an das tägliche Handeln der Mitarbeitenden und Führungskräfte, sondern auch an das unserer Geschäftspartner:innen.

Das VGF-Beschwerdeverfahren
Liegen Hinweise auf Menschenrechts- und Umweltverletzungen bei der VGF bzw. entlang der Lieferkette vor, steht Mitarbeitenden, Geschäftspartner:innen, Kund:innen oder Dritten die Möglichkeit offen, sich an das VGF-Hinweisgebersystem zu wenden:

Das VGF-Hinweisgebersystem/Vertrauensanwälte

Der VGF ist bewusst, dass das Management der umweltbezogenen und menschenrechtlichen Risiken ein kontinuierlicher Prozess ist. Dieser Prozess ist daher fest in die betrieblichen Abläufe integriert: