Handeln in Notfällen
Hier stellen wir Ihnen unsere wichtigsten Sicherheitseinrichtungen und deren Bedienung vor. Natürlich hoffen wir, dass Sie diese niemals brauchen werden. Im Ernstfall kann aber von Ihrem schnellen und richtigen Handeln das Leben und die Gesundheit anderer abhängen – deshalb ist es gut, wenn Sie mit diesen Einrichtungen vertraut sind.
Leben retten auf unterirdischen Bahnsteigen
Auf den unterirdischen Bahnsteigen befinden sich pro Bahnsteig mindestens drei Notsignalschalter. Wird einer dieser Schalter gezogen, dann werden die Ausfahrten aller Züge gesperrt - auch auf dem Gegengleis!
Züge, die auf den Bahnsteig zufahren, werden hierbei durch ein entsprechendes Signal im Tunnel gewarnt. Selbst wenn ein Zug trotzdem vom Bahnsteig abfahren sollte, wird der Fahrer durch ein Auftragssignal im Tunnel gewarnt und ist verpflichtet, sofort eine Gefahrenbremsung einzuleiten. Stürzt z.B. jemand in den Gleisbereich, muss der Nothaltgriff umgehend gezogen werden. Anschließend bitte über die nächste Notrufsprechstelle die Sicherheits- und Servicezentrale unverzüglich über den Grund der Nothaltauslösung informieren.
Bahnsteig-Kameras
Die B-Ebenen und Bahnsteige aller unterirdischen U-Bahn-Stationen sowie die Bahnsteige ausgewählter oberirdischer Stationen und Haltestellen werden von Videokameras überwacht, die an die Sicherheits- und Servicezentrale angeschlossen sind.
Notbremsschalter in den Fahrzeugen
In allen U-Bahnen und Straßenbahnen sind im Türbereich Notbremsgriffe angebracht. U-Bahn: Durch das Ziehen des Notbremsgriffes können Sie in einer Gefahrensituation einen stehenden Zug an der Abfahrt hindern oder einen fahrenden Zug zum Stillstand bringen. Hinweis: Um zu verhindern, dass ein fahrender U-Bahnzug im Tunnel zum Stehen kommt, schaltet sich einige Sekunden nach der Abfahrt aus der Station eine so genannte "Notbremsüberbrückung" ein: Wird nun die Notbremse gezogen, fährt der Zug - begleitet von einer Fahrerdurchsage - aus Sicherheitsgründen noch bis zur nächsten Station weiter, da hier eine Hilfeleistung (z. B. Evakuierung der Fahrgäste, Brandbekämpfung etc.) wesentlich schneller und besser möglich ist, als bei einem Halt zwischen zwei Stationen.
Anders bei der Straßenbahn: Zieht der Fahrgast hier die Notbremse, wird der Zug an der Abfahrt gehindert bzw. während der Fahrt immer durch eine Zwangsbremsung zum Stillstand gebracht.
Fahrernotruf
Besteht keine akute Lebensgefahr, können Sie über den Fahrernotruf direkt mit dem Fahrpersonal sprechen und die Gefahr- oder Notfallsituation darlegen. Jeder Fahrer wird sofort die notwendigen Schritte einleiten und über den Betriebsfunk Hilfskräfte anfordern oder den Zug anhalten. Die Fahrernotrufe sind im Türbereich angebracht. Sprechen Sie bitte möglichst ruhig und deutlich. Entfernen Sie sich erst dann vom Notruf, wenn der Fahrer keine Rückfragen mehr hat.
Türen notöffnen
In den U-Bahnen besteht die Möglichkeit, im Notfall die Türen manuell zu öffnen. Die Türen entriegeln Sie mit einem gekennzeichneten Hebel, der seitlich von ihnen angebracht ist. Sie sind anschließend von Hand aufzudrücken, allerdings erst, wenn der Zug zum Stehen gekommen ist.
Fahrzeug-Kameras
Ein großer Teil der Fahrzeuge der VGF werden von Kameras überwacht. Zur Zeit sind im Bereich Straßenbahnen 20 "S-Wagen" und bei den Stadtbahnwagen des Typs "U4" und "U5" alle Fahrzeuge mit einer Videoüberwachung ausgestattet.
Notruf in den Stationen
In allen U-Bahn-Stationen befinden sich auf den Bahnsteigen Notrufsprechstellen, die eine direkte Verbindung mit der Sicherheits- und Servicezentrale herstellen. Nennen Sie dabei bitte immer Ihren Namen, Ihren Standort und den Grund Ihres Notrufes. Sprechen Sie bitte möglichst ruhig und deutlich. Entfernen Sie sich erst dann vom Notruf, wenn der Mitarbeiter in der Leitstelle keine Rückfragen mehr hat.
Überwachung der Zugtüren
Technische Einrichtungen signalisieren dem Fahrer, ob alle Türen ordnungsgemäß geschlossen sind. Die Automatiktüren bei den Bahnen werden durch Lichtschranken und Einklemmschutz gesichert. Bei Hindernissen im Bereich dieser Sicherungselemente öffnet die betroffene Tür erneut. Wenn die Tür allerdings komplett geschlossen ist, lässt sie sich über die Sicherungselemente nicht wieder öffnen.
Eine technische Einrichtung in den Fahrzeugen, eine so genannte Startsperre, verhindert ein Anfahren mit offenen Türen. Erst wenn alle Türen des Zuges geschlossen sind, kann der Zug gefahren werden.
Nothalt an Fahrtreppen
An allen Fahrtreppen sind Nothalthebel oder -Tasten angebracht, mit denen die Treppe in einer Gefahrensituation (z. B. bei einer gestürzten Person, eingeklemmten Bekleidungsteilen etc.) sofort zum Stillstand gebracht werden kann. Die Treppe stoppt nach einer Nothaltauslösung mit einem plötzlichen Ruck (Sturzgefahr!) weshalb man sich bei der Benutzung von Fahrtreppen generell am Handlauf festhalten sollte.
Nach Betätigen des Nothalts ist die Sicherheits- und Servicezentrale der VGF über die nächste Notrufsprechstelle unverzüglich über den Grund der Nothaltauslösung zu informieren.
Notruf in Aufzügen
In allen Aufzügen befinden sich Notrufeinrichtungen, die eine direkte Verbindung mit der Leitstelle der VGF herstellen. Unsere Ordnungsdienst-Mitarbeiter sind für die Befreiung aus Aufzügen extra geschult und schnellstens vor Ort. Nennen Sie im Notfall bitte immer Ihren Namen, Ihren Standort und den Grund Ihres Notrufes. Sprechen Sie bitte möglichst ruhig und deutlich. Warten Sie auch Rückfragen der Ordnungsdienstmitarbeiter ab. Selbstver-ständlich können Sie in allen Gefahrensituationen auch die 110 oder die 112 anwählen, denn Polizei, Feuerwehr und die Leitstelle der VGF stehen in direktem telefonischen Kontakt miteinander.