Die Schwerbehinderten-Regelungen

Die Schwerbehindertenregelung sorgt dafür, dass Sie auch mit Behinderung beweglich bleiben. Für bestimmte schwerbehinderte Personen besteht die Möglichkeit, die Verkehrsmittel im RMV kostenlos zu nutzen. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Begleitpersonen.

Die Beförderung von Schwerbehinderten richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - in der jeweils gültigen Fassung. Ebenso wird die unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen in allen Verkehrsmitteln des Verbundes durch Bestimmungen dieses Gesetzes geregelt.

Alles, was Sie brauchen, ist ein Berechtigungsnachweis. Und der besteht aus einem Schwerbehindertenausweis sowie dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Beides erhalten Sie bei den örtlichen Versorgungsämtern. Diese Freikarte ist personengebunden und gilt im gesamten RMV inklusive der Übergangstarifgebiete.

Übrigens: Hilfsmittel wie Rollstühle oder Führhunde werden natürlich immer kostenlos befördert. Für Begleitpersonen ist die Fahrt dann unentgeltlich, wenn im Schwerbehindertenausweis durch das Merkzeichen "B" die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist.

Weitere Informationen finden Sie unter: Tarifbestimmungen des RMV (Ziff. 4)

oder erhalten Sie bei:

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales
Frankfurt am Main
Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt am Main
(im Nordwestzentrum)

Telefon:   069 1567-1 Zentrale
Telefax:   069 1567-342

E-Mail:    Post(at)HAVS-Fra.Hessen.de
Internet:  https://rp-giessen.hessen.de/soziales