Schienenersatzverkehr (SEV) mit Taxis
Können U- und Straßenbahnen ihre Fahrt nicht fortsetzen, z.B. wegen eines Unfalls, durch Falschparker oder technische Störungen, organisiert die VGF für ihre Fahrgäste auf den gestörten Streckenabschnitten die Weiterfahrt mit Taxis.
Die Fahrgäste werden von dem Fahrpersonal über die Situation informiert und auf den „Ersatzverkehr mit Taxis“ hingewiesen. An den Haltestellen und Stationen erscheint ein Hinweis auf dem Display der Dynamischen Fahrgastinformation und, sofern technisch möglich, erfolgen Ansagen über Lautsprecher. Darüber hinaus gibt es auf ausgewählten Linien festgelegte Haltestellen, die von einem SEV mit Taxis bedient werden. Diese Haltestellen sind mit einem “SEV”-Schild und einem entsprechenden “SEV”-Aushang versehen.
Die Taxis sind mit Autofahnen „Ersatzverkehr im Auftrag der VGF“ ausgestattet. Sie halten an einem sicheren Platz nahe der jeweiligen Station bzw. Haltestelle (z.B. am Straßenrand oder an der nächsten Bushaltestelle). Die Taxis pendeln dabei nur entlang des gestörten Streckenabschnitts. Weiterführende oder von der Strecke abweichende Fahrten sind nicht möglich.
Der Taxi-Ersatzverkehr ist für Fahrgäste mit einem gültigen RMV-Ticket kostenlos.
In Einzelfällen und bei geplanten Betriebsunterbrechungen setzt die VGF Busse als Ersatzfahrzeuge ein.
