Corona: RMV-Aufsichtsrat nimmt Maskenpflicht in Beförderungsbedingungen auf

VGF kann künftig bei Kontrollen eine Vertragsstrafe von 50 € erheben - Gemeinsame Kontrollen mit der Polizei werden fortgesetzt.

Der Aufsichtsrat des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) hat beschlossen, die Pflicht zum Tragen von Masken oder Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) in seine Beförderungsbedingungen aufzunehmen. Für Unternehmen wir die VGF heißt das: Von 1. Januar 2021 kann auch das eigene Service-Personal eine Vertragsstrafe von 50 Euro erheben, wenn ein Fahrgast ohne Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist. Denn: Die allgemeinen Beförderungsbedingungen des RMV sind auch im VGF-Netz gültig.

Der Geschäftsführer des Verbunds, Knut Ringat, sagte zu dem Beschluss: „Die Zahl der renitenten Maskenverweigerer macht weniger als ein Prozent aller Fahrgäste aus. Dennoch war die Aufnahme der Maskenpflicht in die Beförderungsbedingungen ein großer Kundenwunsch. Mit der Vertragsstrafe bekommt das Prüfpersonal nun ein weiteres Werkzeug an die Hand. Wird ein Fahrgast allerdings bei der Kontrolle aggressiv und die Situation eskaliert, muss das Personal genauso wie heute auch die Polizei hinzurufen.“

Die Tragepflicht von Masken oder MNB ist Teil einer hessischen Landesverordnung. Sie sieht diese Pflicht in allen Fahrzeugen des öffentlichen Personen-Nahverkehrs, in allen Bahnhöfen und Stationen, auf allen Bahnsteigen – ob ober- oder unterirdisch – vor. Die VGF hat die Einhaltung bislang u.a. mit gemeinsamen Kontrollen mit Landes- und Stadtpolizei überwacht und durchgesetzt. Bei Bedarf hat der Ordnungsdienst der VGF Masken kostenlos an Fahrgäste verteilt. Fahrgäste, die ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen wurden, konnten auf Basis des Hausrechts von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden, die Geldbuße konnten bisher aber nur Ordnungsbehörden verhängen.

Ausgenommen von der Regelung sind wie bisher Fahrgäste, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können und dies mit einem schriftlichen Attest nachweisen.

Gemeinsame Kontrollen fortgesetzt

Bis Januar setzen VGF und Polizei ihre gemeinsamen Kontrollen fort. Am 19. November war die Stadtpolizei an Kontrollen auf der "B-Strecke" (U4 und U5 ) sowie in den Stationen "Hauptwache", "Hauptbahnhof", "Südbahnhof" und "Konstablerwache" beteiligt. Während der dreistündigen Aktion wurden von der Polizei bei rund 150 kontrollierten Fahrgästen zehn Verstöße gegen die Tragepflicht mit Bußgeldern geahndet. 

 

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