VGF-Gewinnspiel „Frankfurter Präsentkorb“
Teilnahmebedingungen
Das Gewinnspiel wird veranstaltet durch:
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH („VGF“)
Kurt-Schumacher-Str. 8
60311 Frankfurt
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich zu den nachfolgend genannten Bedingungen. Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Bedingungen einverstanden.
Teilnahmeberechtigung
- Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist für unter meine.vgf-ffm.de registrierte Abokunden mit aktivem Abovertrag möglich.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, die sich im Gewinnspielzeitraum hier registriert und die personenbezogenen Daten wahrheitsgemäß angegeben haben. Bei der Angabe von falschen personenbezogenen Daten erfolgt ein Ausschluss vom Gewinnspiel. Ausgeschlossen sind darüber hinaus Mitarbeiter der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, verbundener Unternehmen sowie Angehörige solcher Mitarbeiter und im selben Haushalt lebende Familienangehörige. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
- Die Teilnahme erfolgt durch Angabe des Vor- und Nachnamens sowie einer gültigen E-Mail-Adresse über das Online-Formular. An angegebene E-Mail-Adresse wird ein Link zur Bestätigung übermittelt. Erst durch Klick auf den Bestätigungs-Link ist die Teilnahme am Gewinnspiel gültig. Im Gewinnspielzeitraum ist nur eine Teilnahme möglich.
- Das Gewinnspiel beginnt am 01.12.2020 um 0:00 Uhr und endet am 15.01.2021 um 23:59 Uhr.
Bei Verdacht auf Manipulation oder der Nicht-Einhaltung der Teilnahmebedingungen behält sich die VGF das Recht vor, Anmeldungen und Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen.
Gewinne, Auslosung und Gewinnübermittlung
- Unter allen Teilnehmern, die die oben genannten Bedingungen erfüllen, werden 10 Frankfurter Präsentkörbe im Wert von je 100 Euro verlost. Bereitgestellt werden diese Produkte von der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, Kurt-Schumacher-Straße 8, 60311 Frankfurt, vgf-ffm.de.
- Die Gewinner werden per Zufallsprinzip in einem Auslosungsverfahren ermittelt. Diese finden statt am: 20.01.2021.
- Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt und um Übersendung gültiger Adressdaten gebeten. Die Adressdaten werden ausschließlich zu diesem Zweck verwendet. Ist der Gewinner unter der angegebenen E-Mail-Adresse und Anschrift nicht zu erreichen, erlischt der Gewinnanspruch. Es wird dann ein Ersatzgewinner durch die VGF ausgelost.
- Im Falle des Gewinns wird an den Gewinner der Gewinn überreicht/übersendet. Eine persönliche Überreichung oder Versendung per Post wird mit den Gewinnern individuell abgestimmt.
- Einmal gezogene Gewinner nehmen am weiteren Auslosungsverfahren im Gewinnspielzeitraum nicht mehr teil.
- Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.
- Mit Gewinnbenachrichtigung und Übersendung des Gewinns ist die VGF von jeglicher Verpflichtung und Haftung befreit. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Sofern Umstände eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn. Solche nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne liegen. Die VGF trägt nicht das Risiko eines zufälligen Untergangs der Preise auf dem Postweg.
Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen
- Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern sowie die Teilnahmebedingungen anzupassen, wenn es aus technischen, rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren und/oder dies nicht sinnvoll erscheint.
Social Media
- Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram oder Snapchat und wird in keiner Weise von Facebook, Instagram oder Snapchat unterstützt, begleitet oder kontrolliert. Der Empfänger der von Ihnen bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, Instagram oder Snapchat, sondern die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, Kurt-Schumacher-Straße 8, 60311 Frankfurt (im Folgenden ,,VGF‘‘ genannt). Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden sind nicht an Facebook, Instagram oder Snapchat zu richten, sondern an die VGF. Wenn der Teilnehmer das Gewinnspiel auf Facebook, Instagram oder Snapchat aufruft und nutzt, werden aber gegebenenfalls personenbezogene Daten durch Facebook, Instagram oder Snapchat direkt von dem Teilnehmer erhoben (z.B. IP-Adresse und Cookie-ID), und für Facebook, Instagram oder Snapchat zu eigenen Zwecken verwendet. Dies kann auch in die USA erfolgen. Für die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch Facebook, Instagram oder Snapchat, die auch das Setzen von Cookies umfassen kann, ist die VGF nicht verantwortlich. Weitere Informationen über die genauen Datenverarbeitungsvorgänge, Speicherfristen und Verarbeitungszwecke erhalten Sie ggf. direkt bei Facebook, Instagram oder Snapchat.
Datenschutz
- Die VGF verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Wir sind verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer. Wir werden die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden und ausschließlich insoweit verarbeiten als dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist. Die Daten werden nach Übermittlung des Gewinns gelöscht. Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie unsere Datenschutzerklärung sind für Sie unter www.vgf-ffm.de/de/datenschutz abrufbar.
Schlussbestimmungen
- Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.
- Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.