Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bezug eines Deutschland-Ticket Job durch die bezugsberechtigten Mitarbeiter:innen eines D-Ticket Job Vertragspartners der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)

1. Geltungsbereich, Vertragspartner für den Fahrkartenverkauf

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Bezug eines Deutschland-Ticket Job1 (im Folgenden „D-Ticket Job“) im Abonnement durch die berechtigten Mitarbeiter:innen eines Unternehmens (im Folgenden „VP“ genannt), das mit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, Kurt-Schumacher-Straße 8, 60311 Frankfurt am Main (im Folgenden „VGF“ genannt) einen „D-Ticket Job“ Vertrag abgeschlossen hat.

1.2 Die Berechtigung der Mitarbeitenden zum Bezug eines „D-Ticket Job“ im Abonnement ergibt sich aus dem „D-Ticket Job“ Vertrag und setzt dessen Bestand voraus. Die zulässige Nutzung des „D-Ticket Job“ setzt zudem ein bestehendes oder ruhendes Arbeitsverhältnis des oder der Nutzenden zum VP voraus. Die Mitarbeiter:innen (im Folgenden „Nutzende“ genannt) können ihr „D-Ticket Job“ über das unter www.rmv-ticketportal.de erreichbare „DTJ-Vertriebssystem“ beziehen und verwalten. 

1.3 Das „D-Ticket Job“ berechtigt die Nutzenden zur Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen der am Angebot des Deutschland-Tickets teilnehmenden Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen (im Folgenden „VU“) zu den jeweils vor Ort geltenden Beförderungsbedingungen und gilt als Fahrkarte.

1.4 Für die Beförderungsleistungen der genutzten Verkehrsunternehmen gelten die vorliegenden AGB nicht, näheres hierzu wird unter 1.7 dieser AGB geregelt.

1.5 Der Bezug des „D-Ticket Job“ ist nur in Form eines (Monats-)Abonnements möglich. Die Bestätigung zum Abschluss des Abonnements für die bezugsberechtigten Mitarbeitenden erfolgt durch den vom VP zur Bestätigung bevollmächtigten Personen über das DTJ-Vertriebssystem. Dessen Kündigungsmöglichkeit orientiert sich an den Regelungen des Deutschland-Tickets, soweit in diesen AGB keine hiervon abweichenden Regelungen enthalten sind.

1.6 Mit Abschluss des Abonnements und Ausstellung des auf die oder den Nutzenden ausgestellten „D-Ticket Job“ erwirbt dessen Arbeitgeber:in als (Sammel-) Besteller:in dieses im Abonnement ausgegebene „D-Ticket Job“ für die Mitarbeitenden als Nutzende des Tickets  von der VGF. Insoweit schließen zum Abschuss und zum Bezug berechtigte Mitarbeiter:innen das auf sie als Nutzer:innen personalisierte D-Ticket Job im Namen und auf Rechnung des VP.

1.7 Mit dem Bezug des „D-Ticket Job“ erwirbt der oder die Nutzende einen Anspruch über die Erbringung einer Beförderungsleistung auf Basis des Deutschland-Tickets (im Folgenden "Beförderungsvertrag“) gegenüber dem oder den Verkehrsunternehmen, dessen oder deren Verkehrsmittelgenutzt werden. Vertragspartner des Beförderungsvertrags ist damit das jeweilige VU, das die Beförderungsleistung erbringt. Im Falle von verkehrsmittelübergreifenden Reiseketten kann es sein, dass Nutzende auf einer Fahrt mehrere Beförderungsverträge mit den jeweiligen VU schließen. Ein Beförderungsvertrag kommt durch Einstieg in das Verkehrsmittel bzw. dem Benutzen der Betriebseinrichtungen zu diesem Zweck zustande. Für Beförderungsverträge gelten die jeweils bei Fahrtantritt gültigen Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Besonderen Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens. 

1.8 Ergänzend gelten die jeweiligen Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verbundorganisationen und Verkehrsunternehmen und die Tarifbestimmungen des Deutschland-Tickets. 

 

2. Grundlagen zur Beantragung und zum Bezug des „D-Ticket Job“ als Abonnement

2.1 Der oder die Nutzende reicht für den Bezugswunsch des „D-Ticket Job“ als Abonnement über das DTJ-Vertriebssystem einen Antrag beim Arbeitgeber, also dem VP, ein. Der Antrag beinhaltet Name, Vorname, Geburtsdatum, Personalnummer des oder der Nutzenden und das Startdatum des „D-Ticket Job“.

2.2 Die VGF bestätigt den Eingang des Antrags zum Bezug des D-Tickets an den VP wie auch die Freigabe des Antrags durch den VP jeweils per E-Mail an den oder die Nutzende:n. Mit Freigabe des VP erhält das D-Ticket seine Gültigkeit.

2.3 Die oder der Nutzende kann als Startdatum des Abonnements jeweils den ersten der beiden auf den laufenden Monat folgenden Monate wählen. Der bereits laufende Monat kann bis zu einem vom VP vorgegebenen Datum des Monats ebenfalls als Startmonat mit sofortiger Gültigkeit gewählt werden. Die Gültigkeit des Tickets beginnt, abhängig vom gewählten Startdatum, entweder unmittelbar nach Freigabe der Bestellung durch den VP oder zum Ersten des gewählten Kalendermonats. Die im System angezeigten Bestellfristen für den Versand des „D-Ticket Job“ als Chipkarte sind zu beachten.

2.4 Den Nutzenden wird nach Freigabe des Antrags zum Bezug des „D-Ticket Job“ durch den Arbeitgeber und in dessen Folge spätestens zum Ersten eines jeden Monats jeweils ein für den Kalendermonat gültiges „D-Ticket Job“ durch automatisierte Aktualisierung des „D-Ticket Job“ im Wallet2 seines Smartphones zur Verfügung gestellt. Das „D-Ticket Job“ auf der Chipkarte verlängert sich ebenfalls automatisch um einen Monat. Solange das „D-Ticket Job“ nicht auf Basis der für das Deutschland-Ticket gültigen Kündigungsfristen (aktuell bis zum zehnten Kalendertag eines Monats zum Ende des laufenden Kalendermonats) gekündigt wird, läuft die monatliche Aktualisierung/Verlängerung weiter. 

2.5 Die Nutzenden müssen sich für den Bezug des „D-Ticket Job“ im DTJ-Vertriebssystem unter Angabe des Namens, Vornamens, PLZ, Wohnort, Wohnadresse (Straße und Hausnummer nur notwendig bei der Wahl Ausgabemedium Chipkarte), Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Angabe der Personalnummer registrieren. Es besteht eine Verpflichtung zur Angabe von wahrheitsgemäßen Personendaten. Die Nutzenden sind für die Richtigkeit der gemachten Angaben verantwortlich. Die VGF ist nicht zur Überprüfung der übermittelten Daten verpflichtet.

2.6 Der oder die Nutzende hat für die Registrierung ein Passwort zu vergeben und seine E-Mail-Adresse zu verifizieren. 

2.7 Das „D-Ticket Job“ wird nach erfolgreicher Bestellung über das DTJ-Vertriebssystem entweder als Wallet-Ticket zur Ablage in der Wallet (Android und iOS) oder als Chipkarte (Versand an eigegebene Postadresse) zur Verfügung gestellt. Das „D-Ticket Job“ wird während der Laufzeit automatisiert monatlich erneuert, der Nutzende muss nicht aktiv das Ticket neu beziehen oder aktualisieren. 

2.8 Von der VGF geschuldet ist insoweit nur die Zurverfügungstellung eines „D-Ticket Job“ betreffen­den Datensatzes als elektronische Fahrkarte (Wallet-Ticket oder Chipkarte). 

2.9 Das „D-Ticket Job“ als Wallet-Ticket muss zu Kontrollzwecken im Display des Smartphones des oder der Nutzenden vollständig angezeigt werden können. Soweit die Fahrkarte nur durch Scrollen vollständig sichtbar gemacht werden kann, ist das Kontrollpersonal befugt, diese Scroll-Funktion auf dem Smartphone des Nutzenden auszuführen. Insoweit ist sind Nutzende für die Betriebsbereitschaft des Smartphones sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes der Fahrkarten zu Prüfzwecken des Kontrollpersonals verantwortlich. Dies beinhaltet auch die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch.

2.10 Kann die oder der Nutzende bei einer Fahrausweiskontrolle den Nachweis eines gültigen „D-Ticket Job“ wegen Versagens des Smartphones (zum Beispiel infolge technischer Störungen, leerer Akku) nicht erbringen, gilt dies analog einer nicht mitgeführten Zeitkarte als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis.

2.11 Das „D-Ticket Job“ ist personengebunden und daher nicht übertragbar. Im Rahmen einer Fahrkartenkontrolle muss der oder die Nutzende auf Verlangen des Prüfpersonals auch seine oder ihre Identität und Bezugsberechtigung nachweisen. Dies erfolgt im Regelfall durch Vorzeigen eines amtlichen Lichtbildausweises.

 

3. Kundenservice / Kontaktdaten / Behandlung von Problemen beim Bezug von Fahrkarte

Kundenservice / Kontaktdaten / Behandlung von Problemen beim Bezug von Fahrkarten:

Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Kurt-Schumacher-Straße 8
60311 Frankfurt am Main 

E-Mail: meine@vgf-ffm.de 
Tel.: 069 19449 (Montags von 8 bis 17 Uhr, dienstags bis freitags 8 bis 13 Uhr)

Treten bei der Fahrkartenbestellung über den DTJ-Vertriebssystem Fehler im Prozess auf, so muss der oder die Nutzende dies direkt gegenüber der VGF geltend machen.

 

4. Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag

4.1 Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag sind, soweit es sich nicht um Ansprüche aus Fahrgastrechten handelt, an das jeweilige Verkehrsunternehmen zu richten, das für die Erbringung der betreffenden Beförderungsleistung zuständig war. Für die Beförderungsleistung gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und ggf. besonderen Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens sowie darin jeweils weitere genannte Bedingungen und Bestimmungen. Für das „D-Ticket Job“ sind diesbezüglich die Regelungen für das Deutschland-Ticket anzuwenden. 

 

5. Datum und Uhrzeit

5.1 Sofern für Erklärungen und Rechtsgeschäfte sowie für elektronische Fahrkarten ein Datum und/oder eine Uhrzeit maßgeblich sind, sind die Zeitangaben des Servers von www.rmv.de ausschlaggebend.

 

6. Pflichten der Nutzenden

6.1 Nutzende sind verpflichtet, den DJT-Verkaufsdienst rechtmäßig und nur für den vorgesehenen Vertragszweck zu nutzen.

6.2 Nutzende haben die VGF umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten oder seines „D-Ticket Job“ vorliegt. Nutzende tragen die Verantwortung für ihre Aktivitäten bei der Nutzung des DTJ-Verkaufsdienstes.

6.3 Nutzende sind verpflichtet, die für die Nutzung des DTJ-Verkaufsdienstes notwendigen Angaben wahrheitsgemäß zu machen und Änderungen der VGF unverzüglich mitzuteilen.

6.4 Nutzende sind ebenso verpflichtet, der VGF Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des für das „D-Ticket Job“ benutzten Smartphones  unverzüglich mitzuteilen.

 

7. Kündigung des „D-Ticket Job“ als Abonnement

7.1 Die Kündigung eines „D-Ticket Job“ hat durch die oder den Nutzenden auf Basis der für das Deutschland-Ticket gültigen Kündigungsmöglichkeiten (aktuell bis zum zehnten Kalendertag eines Monats mit Wirkung zum Ende des laufenden Kalendermonats) zu erfolgen.

 

8. Haftung

8.1 Für die Leistungen der VGF bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte, sofern nachfolgend nicht etwas anderes vereinbart ist:

8.2 Die VGF haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen unter Buchst. (a) und (b):
a) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die VGF nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen); in diesem Fall ist die Haftung der vgf jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.
b) Die sich aus Buchst. (a) ergebenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die VGF einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.3 Soweit die Haftung der VGF gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

9. Änderungen dieser AGB

9.1 Die VGF behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB für das DTJ-Vertriebssystem nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung der jeweiligen Änderung nach § 315 Abs. 3 BGB vorzunehmen, wenn und soweit:
a) die Änderungen oder Ergänzungen nicht so weitreichend in die Grundlagen der rechtlichen Beziehung zwischen VGF und Nutzenden eingreifen, dass sich dadurch das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zu Gunsten der VGF verschiebt und die Position der Nutzenden nahezu entwertet wird, oder
b) die Änderungen oder Ergänzungen durch behördliche Vorgaben oder Gesetzesänderungen erforderlich sind, oder
c) die Änderungen oder Ergänzungen durch technische oder logistisch zwingende Änderungen der Verkehrsleistung oder deren Abrechnung erforderlich sind. Die Nutzenden werden per E-Mail über die Änderungen und den Stichtag ihrer Wirksamkeit unverzüglich informiert.

9.2 Die geänderten AGB werden mit Zustimmung des oder der Nutzenden Vertragsbestandteil. Die Zustimmung erfolgt im Regelfall auf elektronischem Wege. Auf diese Rechtsfolge wird die VGF die Nutzenden bei Mitteilung über das Vorliegen von Änderungen der AGB besonders hinweisen. Wenn die oder der Nutzende die geänderten AGB nicht akzeptiert, ist ein Bezug weiterer „D-Ticket Job“ über den DTJ-Vertriebssystem nicht mehr möglich, bereits bezogene „D-Ticket Job“ können während ihres Gültigkeitszeitraums weiterhin genutzt werden.

 

10. Anwendbares Recht/Sprache

10.1 Die Vertragsbeziehung unterliegt deutschem Recht, soweit zwingendes Recht nicht etwas anderes vorschreibt, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CSIG).

10.2 Kommunikations-, Verfahrens- und Gerichtssprache ist Deutsch.

 

11. Verbraucherschlichtung

11.1 Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereitgestellt, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Wir sind zur Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren verpflichtet. Sie können sich selbstverständlich auch jederzeit direkt an uns wenden: meine(at)vgf-ffm.de

11.2 Wir beteiligen uns am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
Wenn Sie mit unserer Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden sind, können Sie bei der Schlichtungsstelle einen Schlichtungsantrag stellen:

Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
Fasanenstraße 81
D-10623 Berlin
http://schlichtung-reise-und-verkehr.de

 

Stand dieser AGB: 01.12.2025

 


1 Das Deutschland-Ticket ist bundesweit gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum.

2 Ein digitales Wallet ist eine Software oder App, die es ermöglicht, digitale Werte zu speichern, zu verwalten und zu verwenden. Im Wallet wird das „D-Ticket Job“ digital gespeichert.