„Lockdown“: VGF fährt nach dem regulären Fahrplan und mit voller Kapazität

Keine Einschränkungen des Betriebs vorgesehen - Aktion #GESUNDHEITHATVORFAHRT wird vorgesetzt - Maskentragepflicht ab 1.1. Teil der Beförderungsbedingungen

Der „harte Lockdown“ wird auch in den U- und Straßenbahnen der VGF das Bild verändern: Erwartet werden weniger Fahrgäste, weil durch die Beschränkungen viele Fahrtanlässe wegfallen. Gleichwohl wird die VGF ihr Angebot nicht einschränken. Der Fahrplan wird in unverändertem Umfang gefahren, die Kapazitäten bleiben in vollem Umfang erhalten. Beides soll dafür sorgen, den Fahrgästen in U- und Straßenbahnen weiterhin möglichst viel Platz anzubieten, da der 1,5 Meter-Abstand im öffentlichen Personen-Nahverkehr nicht garantiert werden kann.

Nach einer rechtlichen Prüfung, die die Entscheidung absicherte, hat die VGF beschlossen, auch ihre Verkaufsstellen in den Stationen "Hauptwache", "Konstablerwache" sowie "Bornheim Mitte" bis auf weiteres offen zu lassen.

#GESUNDHEITHATVORFAHRT

Beibehalten wird die VGF auch die Desinfizierung neuralgischer Stellen in den Innenräumen der Bahnen. In den nächtlichen Betriebspausen werden Handgriffe, Türtaster und Handschlaufen desinfiziert, so daß die VGF garantieren kann, zum Betriebsbeginn eines jeden Tages „saubere“ U-Bahn- und Straßenbahn-Züge auf die Strecke bringen zu können.

Im Rahmen der Aktion #GESUNDHEITHATVORFAHRT hat die VGF in eine Fahrtreppe in der Station „Leipziger Straße“ ein UV-Modul eingebaut, dessen UV-Licht Keime, Viren und Bakterien auf den Handläufen bekämpft. Der Test war so erfolgreich, daß die VGF alle neuen Fahrtreppen, die künftig eingebaut werden, mit einem solchen Modul ausstatten wird. Im Jahr 2021 stehen an den Stationen „Bockenheimer Warte“, „Zoo“, „Alte Oper“ und „Leipziger Straße“ insgesamt zwölf Anlagen zur Erneuerung an, alle erstmals mit UV-Modul.

Als Teil der genannten Aktion #GESUNDHEITHATVORFAHRT hat die VGF weitere Maßnahmen getestet oder tut dies noch: Ein Versuch mit Beschichtung neuralgischer Stellen in Aufzügen – Handläufe, Griffe, Knöpfe – verlief unbefriedigend, die VGF wird diese Beschichtung nicht in weiteren Aufzügen anbringen. Zurzeit getestet werden Desinfektionsspender, von denen die VGF 20 in den innerstädtischen Stationen „Hauptwache“, „Konstablerwache“, „Südbahnhof“, „Willy-Brandt-Platz“ sowie „Dom / Römer“ aufgestellt hat.

Beförderungsbedingungen und Benutzungsordnung

Eine Neuerung zum 1. Januar ist bekannt: Der RMV hat - siehe die Pressemeldung des Verbunds vom 18. November - die Tragepflicht von Mund-und Nasen-Bedeckungen in die auch in Frankfurter U- und Straßenbahnen gültigen Gemeinsamen Beförderungsbedingungen (GBB) aufgenommen. Das bedeutet, dass von Beginn des neues Jahres an, die VGF bei Kontrollen die in den GBB vorgesehene Vertragsstrafe in Höhe von 50 € erheben kann. Bisher war ein solcher Verstoß eine durch die hessische Corona-Landesverordnung geregelte Ordnungswidrigkeit. Das hatte zur Folge, daß nur Polizei- und Ordnungsbehörden die Strafe aussprechen konnten. VGF und Polizei haben in den vergangenen Wochen in gemeinsamen Kontrollen in Bahnen und Stationen der Maskentragepflicht Nachdruck verliehen. Gemeinsame Maskenkontrollen soll es auch von 1. Januar an geben.

Da sich die Beförderungsbedingungen nur auf die Fahrzeuge beziehen, hat die VGF zum 1. Januar auch ihre Benutzungsordnung in den unterirdischen Stationen angepaßt. Auch hier wird die Maskentragepflicht aufgenommen, auch hier kann die VGF mit Jahresbeginn eine Vertragsstrafe wegen des Verstoßes in Höhe von 50 € verhängen.

Nach Beobachtungen der VGF wird die Maskenpflicht aber von einem großen Teil der Fahrgäste beachtet. Bei einer gemeinsamen Kontrolle mit der Stadtpolizei wurden am 15. Dezember über einen Zeitraum von drei Stunden (17 bis 20 Uhr) auf „A-„ und „C-Strecke“ lediglich zwei Ordnungswidrigkeiten geahndet. Auch am 17. Dezember, diesmal zwischen 10 und 13 Uhr auf allen U-Bahnlinien, war die Zahl der festgestellten Ordnungswidrigkeiten gering: nur vier "Maskensünder" fielen dei der gemeinsamen Kontrolle in Bahnen und Stationen auf. 

 

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