FFP2-Masken-Pflicht in U- und Straßenbahnen

Gesetz verschärft erneut Vorschriften für Fahrgäste

Die Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes hat die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr erneut verschärft: Seit Samstag ist das Tragen einer FFP2-Maske oder eines vergleichbaren Mund-Nase-Schutzes Pflicht. OP-Masken reichen nicht mehr aus. Diese Regelung zum Schutz vor Übertragung von Corona gilt in U-Bahnen, Straßenbahnen - auch in Bussen - sowie in Stationen und an Haltestellen in Frankfurt.

Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht diese Regelung vor, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt an drei Tagen in Folge über 100 liegt. Das ist in Frankfurt am Main zur Zeit der Fall.

U-Bahnen, Straßenbahnen (und auch Busse) fahren trotz geringerer Fahrgastzahlen unverändert das komplette Leistungsangebot. Dank der vollen Kapazität soll es Fahrgästen möglich sein, so viel Abstand wie möglich zu halten. Das gilt auch in den Abendstunden, wenn in der Stadt eine Ausgangssperre gilt.

 

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