Schüler:innen und Auszubildende

Die passenden Tickets für junge Fahrgäste: Das Schülerticket Hessen (auch zum Frankfurt-Pass) oder die Wochen- und Monatskarte für Schüler:innen und Auszubildende sind die richtige Wahl. 

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Die Grafik zeigt ein Schülerticket Hessen

Schülerticket Hessen

Das Schülerticket Hessen können alle Schüler:innen und Auszubildende in Hessen nutzen. Außerdem Menschen, die freiwilligen Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst leisten beziehungsweise ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren.

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Die Grafik zeigt ein Schülerticket Hessen zum Frankfurt Pass

Schülerticket Hessen zum Frankfurt Pass

Das Schülerticket Hessen zum Frankfurt-Pass können alle nutzen, die zum Kauf eines Schülertickets Hessen berechtigt sind. Voraussetzung ist ein gültiger Frankfurt-Pass.

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Grafik mit der Monatskarte für Schüler:innen

Wochen- und Monatskarte Schüler:innen und Auszubildende

Die Wochen- und Monatskarte gibt es für Schüler:innen, Auszubildende, Studierende der Hochschulen im RMV-Gebiet, Praktikant:innen, sowie für Gast-und Austauschschüler:innen.

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Fragen und Antworten

  • Das Schülerticket Hessen können alle Schüler:innen und Auszubildende nutzen sowie Menschen, die freiwilligen Wehrdienst- oder Bundesfreiwilligendienst leisten oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren. Voraussetzung ist, dass die Nutzenden in Hessen wohnen oder deren Schule bzw. Ausbildungsort in Hessen liegt. Wichtig: Das Schülerticket Hessen gilt nicht für Studierende, als Alternative gibt es das SemesterTicket.

     

    Das Ticket ist nicht übertragbar und beinhaltet keine Mitnahmeregelung. 

  • Das Schülerticket Hessen berechtigt zu beliebig vielen Fahrten in ganz Hessen sowie in mehreren angrenzenden Gebieten, wie z.B. Mainz, Eberbach und Warburg. Übersichtskarte Schülerticket (PDF)

  • Das Schülerticket Hessen gilt im Nah- und Regionalverkehr.  Die 1. Klasse darf mit dem Schülerticket Hessen nicht genutzt werden – auch nicht mit Zuschlagkarten. Fernverkehrszüge wie IC, EC und ICE dürfen ebenfalls nicht genutzt werden. Bei jeder Fahrt muss ein gültiger Lichtbildausweis mitgeführt werden. 

  • Das Schülerticket Hessen kostet im Abo monatlich 33,80 Euro (12x). Bei Einmalzahlung im Direktkauf oder im Abo kostet es 398,00 Euro (Kauf im VGF-Service-Center oder VGF-Ticket-Shop).

  • Schülerinnen und Schüler, die in Frankfurt wohnen und zur Schule gehen, können sich unter bestimmten Voraussetzungen Fahrtkosten von ihrem Wohnort zur Schule erstatten lassen. Ob das in Frage kommt und wie die Erstattung beantragt werden kann, ist hier zu finden.

  • Der erste Gültigkeitstag des Schülertickets Hessen ist immer der 1. eines beliebigen Monats. 
     

    Das Abo für das Schülerticket Hessen erhalten Sie online unter MeineVGF. Unter 18 Jahren wird zum Beantragen nur ein Altersnachweis benötigt, ein Abo läuft bis zum Beginn des 18. Lebensjahres unbegrenzt. Im Direktkauf endet das Ticket automatisch nach 12 Monaten. 
     

    Ab 18 Jahren ist zum Gültigkeitsbeginn der Fahrkarte eine noch mindestens 6 Monate gültige Schul- bzw. Ausbildungsbescheinigung (PDF) notwendig, die Sie sich von Ihrer Schule oder Ihrem Ausbildungsbetrieb abstempeln lassen müssen. Beim Bezug eines Abos muss rechtzeitig vor Ablauf der Fahrkarte erneut ein gültiger Ausbildungsnachweis vorgelegt werden, damit das Abo verlängert wird. Im Direktkauf endet das Ticket automatisch nach 12 Monaten.

  • Das Schülerticket Hessen kann jederzeit zum Monatsende gekündigt bzw. zurückgegeben werden. Bei vorzeitiger Kündigung im 1. Vertragsjahr wird eine Nachforderung gemäß der Gemeinsamen Tarifbestimmungen berechnet, ab dem 2. Vertragsjahr entfällt diese. 
     

    Sollten Sie nicht mehr in Hessen wohnen oder arbeiten, ist eine Kündigung notwendig. Bei einem Umzug oder einem Schulwechsel innerhalb Hessens muss ein Änderungsantrag gestellt werden.

  • Das Schülerticket Hessen zum Frankfurt-Pass können alle Schüler:innen und Auszubildende nutzen sowie Menschen, die freiwilligen Wehrdienst- oder Bundesfreiwilligendienst leisten oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren. Voraussetzung ist ein gültiger Frankfurt-Pass und dass die Nutzenden in Hessen wohnen oder deren Schule bzw. Ausbildungsort in Hessen liegt. Weitere Infos und Voraussetzungen zur Beantragung und Ausstellung eines Frankfurt-Passes finden Sie bei der Stadt Frankfurt am Main.


    Das Ticket ist nicht übertragbar und beinhaltet keine Mitnahmeregelung.

  • Das Schülerticket Hessen zum Frankfurt-Pass berechtigt zu beliebig vielen Fahrten in ganz Hessen sowie in mehreren angrenzenden Gebieten, wie z.B. Mainz, Eberbach und Warburg. Übersichtskarte Schülerticket (PDF).


    Bitte beachten Sie zudem die Ergänzenden Bedingungen zum Frankfurt-Pass.

  • Das Schülerticket Hessen gilt im Nah- und Regionalverkehr.  Die 1. Klasse darf mit dem Schülerticket Hessen nicht genutzt werden – auch nicht mit Zuschlagkarten. Fernverkehrszüge wie IC, EC und ICE dürfen ebenfalls nicht genutzt werden. Bei jeder Fahrt muss ein gültiger Lichtbildausweis mitgeführt werden. 

  • Das Schülerticket Hessen zum Frankfurt-Pass kostet im Abo monatlich 13,50 Euro (12x). Bei Einmalzahlung im Direktkauf oder im Abo kostet es 159,20 Euro (Kauf im VGF-Service-Center oder VGF-Ticket-Shop). 

  • Schülerinnen und Schüler, die in Frankfurt wohnen und zur Schule gehen, können sich unter bestimmten Voraussetzungen Fahrtkosten von ihrem Wohnort zur Schule erstatten lassen. Ob das in Frage kommt und wie die Erstattung beantragt werden kann, ist hier zu finden.

  • Der erste Gültigkeitstag des Schülertickets Hessen zum Frankfurt-Pass ist immer der 1. eines beliebigen Monats. 
     

    Das Abo für das Schülerticket Hessen erhalten Sie online unter MeineVGF. Unter 18 Jahren wird zum Beantragen nur ein Altersnachweis benötigt, ein Abo läuft bis zum Beginn des 18. Lebensjahres unbegrenzt. Im Direktkauf endet das Ticket automatisch nach 12 Monaten. 
     

    Ab 18 Jahren ist zum Gültigkeitsbeginn der Fahrkarte eine noch mindestens 6 Monate gültige Schul- bzw. Ausbildungsbescheinigung (PDF) notwendig, die Sie sich von Ihrer Schule oder Ihrem Ausbildungsbetrieb abstempeln lassen müssen. Beim Bezug eines Abos muss rechtzeitig vor Ablauf der Fahrkarte erneut ein gültiger Ausbildungsnachweis vorgelegt werden, damit das Abo verlängert wird. Im Direktkauf endet das Ticket automatisch nach 12 Monaten.
     

    Das Ticket kann nur mit einem Frankfurt-Pass erworben werden, der ab dem 1. Gültigkeitstag des Tickets noch mindestens 6 Monate gültig ist.
     

    Das Schülerticket Hessen zum Frankfurt-Pass ist im Abo immer nur so lange gültig wie der vorgelegte Frankfurt-Pass. Die regelmäßige Vorlage des aktuell gültigen Frankfurt-Passes ist Voraussetzung, andernfalls wird das Abo gekündigt.

  • Das Schülerticket Hessen kann jederzeit zum Monatsende gekündigt bzw. zurückgegeben werden. Bei vorzeitiger Kündigung im 1. Vertragsjahr wird eine Nachforderung gemäß der Gemeinsamen Tarifbestimmungen berechnet, ab dem 2. Vertragsjahr entfällt diese. 
     

    Sollten Sie nicht mehr in Hessen wohnen oder arbeiten, ist eine Kündigung notwendig. Bei einem Umzug oder einem Schulwechsel innerhalb Hessens muss ein Änderungsantrag gestellt werden.

  • Die Wochen- und Monatskarte Azubi gibt es für Schüler:innen, Auszubildende, Studierende der Hochschulen im RMV-Gebiet, Praktikant:innen, sowie für Gast-und Austauschschüler:innen. 
     

    Sie ist für alle geeignet, die nur gelegentlich die öffentlichen Verkehrsmittel für die Wege zur Schule oder Ausbildungsort oder in der Freizeit nutzen, die die Abgabefrist für das Schülerticket Hessen versäumt haben bzw. nicht nutzungsberechtigt sind oder deren Schul- bzw. Ausbildungsbescheinigung weniger als 6 Monate gültig ist.

  • Die Wochen- und Monatskarte Schüler:innen und Auszubildende ist je nach Bedarf für jede Preisstufe (PDF), auch im Übergangstarif erhältlich. 
     

    Sie ermöglicht Auszubildenden, deren Berufsschule außerhalb ihres eigentlich gebuchten Tarifgebiets liegt, unter bestimmten Voraussetzungen, für die Fahrten zur und von der Berufsschule Einzelfahrkarten zum Kindertarif zu nutzen. Dazu ist die Vorlage eines ausgefüllten Bestellscheins für einen Berufsschulausweis erforderlich.
     

    Das Ticket beinhaltet keine Mitnahmeregelung und ist nicht übertragbar.

  • Der Preis des Tickets richtet sich nach der ausgewählten Preisstufe.

  • Zum Kauf des Tickets wird unter 18 Jahren nur ein Altersnachweis benötigt. Ab 18 Jahren ist zum Gültigkeitsbeginn der Fahrkarte eine noch mindestens so lange wie die Fahrkarte gültige Schul- bzw. Ausbildungsbescheinigung (PDF) notwendig.
     

    Das Ticket wird als eTicket auf einer Chipkarte ausgegeben und kann mit einem auf der Chipkarte hinterlegten Berechtigungsnachweis am Fahrkartenautomaten erworben werden. Eine Blanko-Chipkarte erhalten Sie in den VGF-Ticket-Shops und den VGF-Service-Centern. Im Übergangstarif wird das Ticket als Papierfahrkarte ausgegeben.

  • Das Ticket kann nach Kauf nicht geändert werden und läuft automatisch nach einer Woche bzw. einem Monat aus, je nach Laufzeit. 

Downloads

Flyer Schülerticket Hessen 2026

Titelblatt der Broschüre mit drei Jugendlichen auf dunkelgrünem Hintergrund
download (192 KB)

Tarifbestimmungen des RMV

Hier geht‘s direkt zu den Gemeinsamen Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde in Hessen für das Schülerticket Hessen.