Verteilung von Masken

VGF erinnert an Maskenpflicht in Bahnen und Bussen

Mit einer Maskenverteilung hat die VGF am Donnerstag, 17, November 2022, erneut auf die nach wie vor bestehende Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr hingewiesen. Während im Fernverkehr FFP2-Masken verpflichtend sind, müssen in U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen des regionalen und lokalen Verkehrs FFP2- oder medizinische Masken getragen werden.

Die Maskenpflicht stößt nicht bei allen Fahrgästen auf Verständnis, denn an anderen neuralgischen Orten – in Supermärkten oder im Flugverkehr – wurde sie abgeschafft. Auch in den Stationen, seien es B-Ebenen oder Bahnsteige, gilt keine Maskenpflicht, sie ist nur in den Fahrzeugen gültig. Innerhalb des Rhein-Main-Verkehrsverbunds ist sie so Teil der Beförderungsbedingungen, Verstöße kann die VGF mit 50 € ahnden. So wie bei einer speziellen Maskenkontrolle mit der Stadtpolizei am 3. November in den Zügen der U-Bahnlinien U6 und U7. Wenn „Maskenverweigerer“ dann auch noch ihren „Fahrschein vergessen“ haben, summieren sich die Verstöße auf 110 €.

10.000 Masken in zwei Stunden

Die VGF verteilte am 17. November in der Zeit von 13 bis 15 Uhr 10.000 Masken aus ihrem Bestand kostenfrei an Fahrgäste und Passanten. An den Abgängen zu U- und S-Bahn in der Station "Hauptwache waren 15 Fahrausweisprüfer im Einsatz. Die Verteilung wurde begleitet mit der freundlichen Erinnerung, sie in Bahnen und Bussen zu tragen, auch wenn die Vorschrift nicht populär sein mag. Denn: die nächste Kontrolle, sei es von Fahrscheinen oder Masken, kommt bestimmt.

 

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