Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.meine.vgf-ffm.de veröffentlichte Website der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der HVBIT

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Barrierefreiheit Umsetzen Malekzadeh & Franzke GbR im Zeitraum von 10.03.2025 bis 24.03.2025 vorgenommenen Bewertung durch eine Barrierefreiheitsprüfung in Anlehnung an dem BIK BITV-Test-Prüfverfahren.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise vereinbar.

Barriere:

A. Beschreibung

  • Teilweise fehlender Tastaturfokus oder Unzureichende Fokuskontraste
  • Teilweise unzureichende Kontraste bei Links, Texten und Rahmen
  • Teilweise für Screenreader unbeschriftete Bedien- und Formularelemente
  • Teilweise für Screenreader unzugängliche oder fehlerhaft beschriftete Grafiken
  • Teilweise fehlende semantische Auszeichnung bei Überschriften und Listen
  • Teilweise Tastaturunzugänglich
  • Formulare ohne Ausfüllhilfe bei Nutzer:innen-Daten
  • Cookie-Layer barrierebehaftet
     

B. Maßnahmen

Basierend auf den erarbeiteten Behebungshinweisen aus dem Barrierefreiheitsprüfbericht werden die noch vorhandenen Barrieren behoben.
 

C. Zeitplan

Alle Aspekte werden voraussichtlich bis 31.03.2026 ausgebessert.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt und zuletzt am 16.06.2025 überprüft und aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Sie können uns auch per Mail kontaktieren: barrierefrei@vgf-ffm.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe

Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT 

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de 

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