U-Bahn-Station „Eschenheimer Tor“: Keine Nutzung mehr als Notunterkunft möglich

Die B-Ebene der Station „Eschenheimer Tor“ wird in Zukunft nicht mehr als Notunterkunft für Obdachlose genutzt. Hintergrund ist eine brandschutztechnische Stellungnahme, die die bisherige Nutzung mit Blick auf die Sicherheit der anwesenden bzw. übernachtenden Personen nicht mehr zulässt und von der VGF entsprechend ernst genommen wird.

Darüber hat die VGF das Frankfurter Sozialdezernat Anfang Juni 2026 informiert. Die formelle Kündigung an den Betreiber, den Frankfurter Verein, ist allerdings auf Grund der anhaltenden Hitzewelle noch nicht ausgesprochen, muss aber spätestens in den nächsten Tagen ausgesprochen werden. 

 

Die Entwicklung der Notunterkunft 

Ende 2018 hatte die VGF einen Teil der weitläufigen B-Ebene abgetrennt und der Stadt für eine Notunterkunft zur Verfügung gestellt. Der baulichen Veränderung hatten die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) und das Regierungspräsidium Darmstadt zugestimmt, zudem liegt der VGF hierzu eine entsprechende brandschutztechnische Stellungnahme vor. Dies geschah seinerzeit in Abwägung einer akuten Winter-Notlage für die Obdachlosen. Die abgetrennte Fläche mit zuletzt 75 bis 150 Übernachtungsplätzen hat die VGF an den Frankfurter Verein als Betreiber vermietet. Das niedrigschwellige Angebot zog eine stetig steigende Zahl Obdachloser nach sich: Seit 2019 kamen weitere 85 Plätze auf anderen Flächen der B-Ebene hinzu. Diese „freie Lagerung“ wollten VGF und Frankfurter Verein zum Winter 2026 / 2027 beenden, weil hier mit bis zu 180 Personen pro Winternacht die Obergrenze regelmäßig deutlich überschritten wurde und eine Zugangsbeschränkung in der Praxis nicht möglich war. Gleichzeitig prüfte die VGF, die abgetrennte Fläche des Frankfurter Vereins zu erweitern. 

 

Neue brandschutztechnische Stellungnahme notwendig 

Nach jahrelanger Nutzung als Notunterkunft konnte die VGF gegenüber den Zulassungsbehörden keine akute und unvorhersehbare Notlage mehr begründen. Daher musste eine neuerliche brandschutztechnische Stellungnahme basierend auf einer Brandsimulationsberechnung – diesmal für einen möglichen Dauerbetrieb – erstellt werden. 

Diese brandschutztechnische Stellungnahme ergab eine Gefährdung von Leib und Leben der Obdachlosen, selbst im Falle eines kleinen Brandes. Grund ist die schnelle Verrauchung in Kombination mit dem Umstand, dass die übernachtenden Personen nicht unverzüglich fluchtfähig sind. Dieses Ergebnis kann die VGF nicht ignorieren. Für die VGF haben Brandschutz und die Sicherheit von Menschen oberste Priorität. Die festgestellten Risiken sind für die VGF mit Blick auf ihr Verantwortungsbewusstsein nicht hinnehmbar. Gleichzeitig ist der VGF bewusst, dass die Entscheidung für die betroffenen Menschen schwerwiegende Folgen hat – weshalb sie nicht leichtgefallen ist. 

Die Flächen können aus den genannten Gründen nicht mehr zur Übernachtung angeboten werden und der Vertrag wird daher zeitnah gekündigt. Die VGF hofft, dass der Frankfurter Verein mit Unterstützung der Stadt Frankfurt Alternativen findet, und verweist auf die bereits vielfältigen städtischen Angebote. Als Verkehrsunternehmen kann die VGF ihrerseits keine Leerflächen anbieten, die für diese Nutzung in Frage kämen.